Deutschland soll klimaneutral und nachhaltig werden. Mit diesem Ziel vor Augen wurde 2010 ein Sondervermögen auf den Weg gebracht: der Energie- und Klimafonds, seit 2022 bezeichnet als Klima- und Transformationsfonds (KTF). Gesetzliche Grundlage dafür ist das gleichlautende Klima- und Transformationsfondsgesetz (KTFG). Mit dem Geld aus dem Sondervermögen sollen insbesondere Maßnahmen gefördert werden, die zu einem Umbau der Wirtschaft im Sinne der Klimaschutzziele beitragen. Laut KTFG können zudem Maßnahmen gefördert werden, die die Entwicklung und Verwendung von Mikroelektronik stärken, die Finanzierung von Schienenwegen des Bundes sicherstellen und den internationalen Klimaschutz und den damit verbundenen Umweltschutz vorantreiben.
Energie- und Klimafonds für eine nachhaltige Energieversorgung
Das unter der Regierung Merkel errichtete Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ trat zum 1. Januar 2011 in Kraft. Es sollte laut damaliger Fassung Ausgaben zur Förderung einer umweltschonenden, zuverlässigen und bezahlbaren Energieversorgung ermöglichen, die über die im Bundeshaushalt ohnehin berücksichtigten Maßnahmen hinausgingen. Dazu gehörten Maßnahmen in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Energiespeicher- und Netztechnologien, energetische Gebäudesanierung, nationaler Klimaschutz sowie internationaler Klima- und Umweltschutz.
Als vom Bundeshaushalt unabhängiges Förderinstrument speiste sich der Energie- und Klimafonds in seinen Anfängen im Wesentlichen aus Einnahmen, die aus der Versteigerung von Emissionsberechtigungen resultierten. Im Gesetz vorgesehen waren außerdem Einnahmen, die sich aus Verträgen mit Betreibern von Kernkraftwerken (KKW) ergeben sollten. Die entsprechenden Unternehmen sollten einen Teil ihrer zusätzlichen Gewinne durch die Laufzeitverlängerungen der KKW in den Fonds einzahlen. Nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima im März 2011 beschloss die damalige Regierung jedoch den Ausstieg aus der Atomenergie, woraufhin die großen Stromkonzerne ihre Überweisungen an den Fonds einstellten.
Auch die im Gesetz vorgesehenen Einnahmen aus der Kernbrennstoffsteuer – auch bekannt als „Atomsteuer“ – fielen dieser Entscheidung der christlich-liberalen Regierung zum Opfer. Zwar konnte der Bund von 2011 bis 2016 über die Steuer rund 6,3 Milliarden Euro generieren, die in den Energie- und Klimafonds flossen, 2017 erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVG) die Kernbrennstoffsteuer jedoch als verfassungswidrig, nachdem mehrere große Stromkonzerne dagegen geklagt hatten. In der Folge musste der Bund die eingenommene Summe plus Zinsen – insgesamt 7,61 Milliarden Euro – an die betroffenen Unternehmen zurückzahlen.
Weitere Einnahmequellen des Fonds waren Zinsen auf die im Sondervermögen liegenden Mittel sowie Rückzahlungen aus geförderten Projekten.
Neuausrichtung des Sondervermögens unter der Ampel
Mit der 2021 gewählten Ampel-Regierung kam neuer Schwung in den Klima- und Energiefonds. Dieser sollte künftig noch stärker zum Einsatz kommen, um Maßnahmen im Bereich Klimaschutz zu finanzieren. Hierfür überführte die grün-gelb-rote Koalition finanzielle Mittel in Höhe von 60 Milliarden Euro in den Fonds. Die waren ursprünglich zur Bekämpfung der Corona-Krise gedacht, wurden in dieser Höhe aber nicht mehr benötigt und daher von der Ampel gewissermaßen umgewidmet. Dieses Vorgehen erwies sich im Nachhinein jedoch als problematisch: Nach einer Klage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erklärte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Umschichtung der Gelder 2023 für verfassungswidrig, woraufhin die Gelder nicht mehr für den Fonds zur Verfügung standen.
Zwischenzeitlich hatte die Ampel den Klima- und Energiefonds novelliert und in diesem Zuge dessen Förderbereich deutlich erweitert. Das neu ausgerichtete Sondervermögen sollte eine umfassendere Transformation des Landes hin zu mehr Klimaneutralität ermöglichen. Um diesem Ziel Rechnung zu tragen, wurde der Fonds 2022 umbenannt in Klima- und Transformationsfonds. Mit dem angepassten Fonds hat die Ampel-Regierung außerdem eine flexiblere Möglichkeit geschaffen, um die für die Transformation notwendigen Maßnahmen zu finanzieren.
Finanziert wird der Fonds nach der Novelle überwiegend aus Einnahmen des europäischen Emissionshandels (EU-ETS) und des nationalen Brennstoffemissionshandels (BEHG). Wenn notwendig, darf auch der Bund Geld in Form eines Darlehens zuschießen. Geplant wird außerdem mit einer sogenannten globalen Minderausgabe, d.h., es wirddavon ausgegangen, dass ein gewisser Anteil der Fördermittel nicht abgerufen wird. Nach der Finanzplanung der Ampel von 2023 stehen dem Fonds bis 2027 Mittel in Höhe von 211,8 Milliarden Euro zur Verfügung.
Zentrale Programme im KTF, die unter der Ampel etabliert wurden, sind unter anderem auf die Modernisierung der Industrie ausgerichtet. So soll durch den verstärkten Einsatz von Wasserstoff in der Produktion der Ausbau der Wasserstoffwirtschaft unterstützt werden. Elektromobilität wird gefördert durch mehr Investitionen in die Fertigung von Batteriezellen sowie Zuschüsse zur Errichtung von Tank- und Ladeinfrastruktur. Aus dem Fonds finanziert werden auch Maßnahmen, um Kommunen, Bürgerinnen und Bürger sowie Teile der Wirtschaft beim Strompreis zu entlasten. Zu diesem Zweck wurde im Juli 2022 die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) abgeschafft.
Finanzielle Unterstützung gibt es für Unternehmen, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger auch bei der energieeffizienten Gebäudesanierung und der Umstellung auf klimafreundliche Heizsysteme. Weitere Programme im Bereich Wärmewende betreffen beispielsweise den Bau neuer sowie die Dekarbonisierung bestehender Wärmenetze und Energieberatung für die Sanierung von Wohngebäuden. Um Wärmepumpen fachgerecht einbauen und warten zu können, werden Schulungen für Betriebe und Fachkräfte bezuschusst. Gefördert werden zudem Projekte im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) sowie Maßnahmen zum natürlichen Klimaschutz.
Auf dem Portal „Energiewechsel“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWK) finden Kommunen passende Programme zur Förderung der Wärmewende.
Mit der Kommunalrichtlinie bietet das BMWK zudem Förderprogramme zur Senkung von CO₂-Emissionen in Kommunen.
Merz-Regierung plant Sanierung des KTF
Unter der neuen Regierung CDU/CSU und SPD sollen zusätzlich zu den bereits beschriebenen Einkünften insgesamt 100 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds fließen. Diese Gelder kommen aus dem 500 Milliarden Euro schweren Sondervermögen für Infrastruktur und Verteidigung, welches der deutsche Bundestag im März beschlossen hat (wir berichteten hier). Im Koalitionsvertrag 2025 sprechen sich die Parteien zudem für eine Sanierung des KTF aus, mit dem Ziel, den Fonds „auf die zentralen Herausforderungen auf dem Weg zur Klimaneutralität“ zu konzentrieren. Das bedeutet unter anderem eine Straffung und Kürzung von Förderprogrammen.
Unter anderem will die neue Regierung effizienter Mittel vergeben und Kriterien hierfür stärker an der Vermeidung von CO₂ und sozialem Ausgleich ausrichten. Kleinstprogramme mit einem Fördervolumen von weniger als 50 Millionen Euro sollen auslaufen. Weiterhin planen die Koalitionspartner, Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung in Form von Strompreissenkungen und Investitionen in Klimaneutralität an die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zurückzugeben. Im Sinne der Transformation sollen auch geplante Maßnahmen in den Bereichen Digitalisierung und Elektrifizierung aus dem KTF finanziert werden. Wie die Sanierung des Klima- und Transformationsfonds durch die neue Bundesregierung im Konkreten aussehen und welche Auswirkungen das auf Kommunen haben wird, bleibt jedoch noch abzuwarten.