Die Energiewende ist beschlossene Sache. Ihre Umsetzung stellt jedoch insbesondere Kommunen und ihre Stadtwerke vor eine anspruchsvolle Aufgabe. Neben regulatorischen Vorgaben und technologischen Umbrüchen spielen die angespannte Haushaltslage vieler Kommunen, der Investitionsbedarf in bestehende Infrastrukturen sowie die Akzeptanz bei Bürgerinnen und Bürgern eine zentrale Rolle. Kommunen sind gefordert, die strategischen Leitplanken zu setzen und die Transformation aktiv zu gestalten.
Im Spannungsfeld des energiewirtschaftlichen Zieldreiecks
Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit bzw. Bezahlbarkeit sowie Klima- und Umweltverträglichkeit bilden das energiepolitische Zieldreieck, an dem sich alle Maßnahmen der Energiewende messen lassen müssen. Das betrifft den Ausbau erneuerbarer Energien genauso wie Strompreissenkungen oder Investitionen in Technologien zur Speicherung von Energie. Rechtliche Grundlage hierfür bildet u. a. das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Da alle Seiten des Zieldreiecks gleichermaßen wichtig sind und in Wechselwirkung zueinander stehen, besteht die besondere Anforderung darin, immer wieder eine Balance zwischen diesen drei Größen herzustellen. Kommunen müssen die hieraus entstehenden Zielkonflikte aktiv moderieren und Prioritäten setzen. Das zu meistern, ist die Basis für eine gelingende Transformation von Stadtwerken hin zum integrierten Energiedienstleister der Zukunft.

Die heutige Rolle von Stadtwerken hat sich stark verändert: Als Netzbetreiber, Systemmanager, Qualitätsentwickler und Betreiber von Lade-Infrastruktur agieren sie im Spannungsfeld zwischen Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit.
Versorgungssicherheit: Kommunen in der Verantwortung
Eine sichere Energie- und Wärmeversorgung ist Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen erwarten eine zuverlässige und sichere Bereitstellung von Energie – auch in Krisenzeiten. Der Kohleausstieg und der wachsende Anteil volatiler erneuerbarer Energien erhöhen den Handlungsdruck auf Kommunen und Stadtwerke, die bestehende Erzeugungs- und Netzstruktur zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Der Ausbau von Gaskapazitäten sorgt hier zwar kurzfristig für Stabilität, steht jedoch langfristig im Spannungsfeld mit Klimazielen. Kommunen müssen daher gemeinsam mit ihren Stadtwerken entscheiden, welche Übergangslösungen sinnvoll sind und wie parallel Flexibilitäten aufgebaut werden können – etwa durch Speichertechnologien, steuerbare Lasten, intelligente Netze oder Power-to-Heat (P2H).
Gleichzeitig rückt der Schutz kritischer Infrastrukturen stärker in den Fokus. Naturkatastrophen, technische Ausfälle, Sabotage, Cyberangriffe und Terrorgefahr machen deutlich, dass Kommunen gemeinsam mit ihren Stadtwerken Resilienzkonzepte entwickeln müssen. Hier greift das neue KRITIS-Dachgesetz, welches noch in diesem Jahr in Kraft treten soll. Demnach sind Betreiber kritischer Infrastruktur (KRITIS) dazu verpflichtet, entsprechende Risikoanalysen, Sicherheitspläne und Meldepflichten für Störungen im Betrieb umzusetzen – eine Aufgabe, die organisatorische und finanzielle Ressourcen auf kommunaler Ebene bindet.
Klimaneutralität umsetzen und lokale Akzeptanz sichern
Versorgungssicherheit bei gleichzeitigem Einsatz umweltverträglicher Energien wie Sonnen- und Windkraft zu garantieren, ist ein Balanceakt. Dennoch ist es eine der vorrangigen Aufgaben von Kommunen und deren Stadtwerken, die Dekarbonisierung der Energieerzeugung weiter voranzutreiben: Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) stellt hohe Anforderungen an die bundesweite CO2-Reduktion und fordert damit auch eine klimaneutrale Ausrichtung vor Ort. Mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) sind Kommunen dazu angehalten, eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu entwickeln, die von Stadtwerken umgesetzt werden muss. Damit verbunden sind auch Vorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wie die 65-%-EE-Regelung in Gebäuden und Austauschpflichten für veraltete Heizanlagen, genauso wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), welches Stadtwerke dazu anhält, den Anteil erneuerbarer Energien an der Strom- und Wärmeversorgung zu erhöhen.
Doch Klimaneutralität ist nicht nur eine technische, sondern auch eine kommunalpolitische Gestaltungsaufgabe. Hierbei gilt es, die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger diesbezüglich zu berücksichtigen, energiepolitische Maßnahmen transparent zu kommunizieren und sozialverträgliche Lösungen bei der Transformation hin zu einer klima- und umweltfreundlichen Kommune zu finden.
Wirtschaftlichkeit und neue Geschäftsmodelle
Bei allen Anforderungen zu Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit müssen kommunale Entscheidungsträger im Blick behalten, wie Energie auch weiterhin bezahlbar bereitgestellt und wirtschaftlich nachhaltig gehandelt werden kann. Das betrifft natürlich die stetige Optimierung des Anlagen- und Netzbetriebs hinsichtlich der Kosten. Die Transformation der Energieversorgung erfordert aber auch neue Geschäftsmodelle. Stadtwerke sind nicht mehr länger in der Rolle des Energieverkäufers, sondern müssen sich zunehmend zum System- und Lösungsanbieter entwickeln. Kommunen können diese Entwicklung gezielt steuern – etwa durch klare strategische Vorgaben, Investitionsprioritäten und Kooperationen. Prosumer-Modelle, Balkonkraftwerke und private PV-Anlagen verändern die Rolle der Stadtwerke im Markt. Hier können Kommunen durch entsprechende Rahmenbedingungen und Angebote dazu beitragen, die regionale Wirtschaft nachhaltig zu stärken.
Fördermittel zur Finanzierung der Energiewende
Zur Finanzierung der Energiewende können Stadtwerke zudem auf öffentliche Fördergelder zugreifen. Laut dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sind sie ein wesentliches Instrument, um die Wettbewerbsfähigkeit von Stadtwerken und kommunalen Unternehmen langfristig zu sichern und notwendige Projekte umzusetzen. Um diesen in der bisweilen komplexen Fördermittellandschaft einen Überblick zu verschaffen, hat der Verband mit dem „Fördermittelkompass für Stadtwerke und Versorger“ einen praxisnahen Leitfaden entwickelt. So unterstützt die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) Stadtwerke bei der Dekarbonisierung sowie dem Neu- und Ausbau effizienter Wärmenetze. Mit der BEG hat der Bund ein Programm zur Förderung energetischer Maßnahmen an Bestandsgebäuden aufgelegt.
Sektorenkopplung und Quartierslösungen
Wirtschaftliche Potenziale eröffnen auch neue Konzepte wie Sektorenkopplung und Quartierslösungen. Durch die systematische Verbindung von Strom, Wärme und Mobilität erzielen Stadtwerke eine bessere Auslastung ihrer Netze und Anlagen und erschließen sich neue Erlösquellen, beispielsweise durch den Betrieb von Ladeinfrastruktur, Wärmelieferung aus Stromüberschüssen und Flexibilitätsvermarktung. Quartierslösungen wiederum ermöglichen integrierte Energie- und Wärmekonzepte für abgegrenzte Stadtteile oder Neubaugebiete. Hier können Erzeugung, Netze, Speicher und Verbrauch als Gesamtsystem geplant und betrieben werden, was stabile Einnahmen über einen längeren Zeitraum und eine gute Skalierung ermöglicht. Zudem sind Quartiersprojekte oftmals förderfähig.
Energiewende mit ÖPP strategisch gestalten
So komplex die Anforderungen an Kommunen und Stadtwerke auch sind: Die Energiewende bietet die Chance, kommunale Handlungsspielräume zu erweitern. Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) können dazu beitragen, Investitionslücken zu schließen, Risiken zu teilen und schneller in zukunftsfähige Infrastruktur zu investieren – etwa in resiliente Netze, Speicheranlagen oder klimaneutrale Wärmelösungen. Kommunalen Haushalten bringt dies deutlichen Nutzen: Entlastung bei hohen Anfangsinvestitionen, Zugang zu externem Know-how und die Möglichkeit, notwendige Infrastrukturmaßnahmen umzusetzen, ohne die eigenen finanziellen Kapazitäten zu überschreiten. So können Kommunen ihre Stadtwerke aktiv dabei unterstützen, sich zu integrierten Energiedienstleistern zu entwickeln – und gleichzeitig Versorgungssicherheit, Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit vor Ort zu sichern.