Was müssen Städte und Gemeinden ab 2026 beachten? Annamorphosis@AdobeStock
Allgemein 21. Januar 2026

Was müssen Städte und Gemeinden ab 2026 beachten?

Das neue Jahr hat bereits begonnen und mit ihm stehen auch wieder einige Neuerungen an. Städte und Gemeinden müssen sich verstärkt um die Wärmeplanung kümmern, vielerorts findet ein Wechsel vom Gelben Sack zur Gelben Tonne statt und in einzelnen Bundesländern gibt es mehr Geld für Sozialausgaben und Investitionen. Wir geben einen Überblick darüber, was sich 2026 für Kommunen ändert.


Viele Kommunen sind mit einem Rekordminus ins neue Jahr gestartet: Das prognostizierte Haushaltsdefizit liegt laut Deutschlandfunk bundesweit bei etwa 30 Milliarden Euro – 2024 betrug es noch insgesamt 24,8 Milliarden Euro. Insbesondere ein hoher Investitionsdruck in – und Modernisierungsmaßnahmen sowie und steigende Sozialausgaben tragen zur finanziellen Schieflage bei. Hinzu kommt eine massive Verschuldung, welche das Statistische Bundesamt für 2024 auf 343,8 Milliarden Euro bezifferte. Hierbei sind die Stadtstaaten Bremen, Berlin und Hamburg nicht enthalten, da sie in der Finanzstatistik der Länderebene zugeordnet werden.

Die Finanzierung kommunaler Aufgaben bleibt somit auch 2026 ein angespanntes Thema. Mit dem Sondervermögen der Bundesregierung sollen Städte und Gemeinden mehr Unterstützung erhalten, insbesondere für Investitionen in die Modernisierung von wie Straßen, Schienen und Wasserwegen, aber auch für Digitalisierung und Krankenhäuser. 

Kommunalfinanzen 2026: Mehr Geld von den Ländern 

Um Gemeinden finanziell unter die Arme zu greifen, plant der Bund eine Entschuldungsregelung. Diese wurde bereits im Januar 2025 von der Vorgängerregierung angestoßen. Sie sieht eine Änderung des Grundgesetzes vor, welche es dem Bund ermöglichen soll, sich einmalig an der Übernahme kommunaler Altschulden durch die Länder zu beteiligen. Zwar gibt es hier noch keine abschließende Entscheidung, der Druck auf die Regierung wächst jedoch zunehmend. In einer Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz im ersten Quartal dieses Jahres wollen Bund und Länder über die finanzielle Verantwortung einzelner staatlicher Ebenen diskutieren und eine Reform der Aufgaben- und Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen auf den Weg bringen.

Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg haben ihren Gemeinden bereits eine Erhöhung der jährlichen finanziellen Zuwendung zugesichert. So erhalten Kommunen in NRW 2026 per Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 16,84 Milliarden Euro (ein Plus von 6,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr). „Wesentliche Treiber sind das Lohnsteueraufkommen und die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge“, heißt es dazu aus dem Landesministerium für Kommunales. Baden-Württemberg plant, seinen Kommunen zusätzlich 550 Millionen Euro zukommen zu lassen – ein Großteil davon kommt aus dem Bundes Sondervermögen. Auch das Bundesland Bayern will planmäßig 3,9 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen an die Gemeinden weitergeben. 

Kommunale Wärmeplanung: 65 Prozent EE bleiben Pflicht

Ein Teil dieser Mittel fließt vielerorts in die kommunale . Hier wird es nämlich langsam eng für Städte: Bis zum 30. Juni dieses Jahres müssen Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ihre Pläne zur Organisation klimaneutraler Wärmeversorgung vorlegen; kleinere Kommunen haben noch Zeit bis 2028. Hierbei orientieren sie sich am 2023 aufgelegten Wärmeplanungsgesetz (WPG) und der gleichzeitig verabschiedeten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), auch bekannt als Heizungsgesetz. Letzteres will die Regierung unter Friedrich Merz 2026 allerdings komplett ersetzen durch ein neues „Gebäudemodernisierungsgesetz“. Gleichwohl gilt auch weiterhin die 65 Prozent-EE-Pflicht, d. h., neue Heizungen müssen spätestens ab Juni zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energiequellen nutzen. Das gilt für öffentliche wie nichtöffentliche Gebäude.

Für Stadtwerke endet 2026 überdies die Übergangsfrist beim Smart-Metering: Um Heizkostenabrechnungen künftig effizienter und transparenter zu machen, müssen gemäß Heizkostenverordnung (HeizkostenV) alle bestehenden und nicht fernablesbaren Zähler in Mehrfamilienhäusern bis Dezember entweder nachgerüstet oder entsprechend durch fernablesbare Systeme ersetzt werden. In puncto Heizkosten gibt es zudem Entlastung: Mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage seit dem 1. Januar zahlen Gasverbraucherinnen und -verbraucher insgesamt drei Milliarden Euro weniger als zuvor. Im Zuge der geringeren Gaspreise erwartet die Bundesregierung auch eine Reduzierung der Strompreise am Markt. Zusätzlich will sie Netzbetreiber mit 6,5 Milliarden Euro bezuschussen, sodass 2026 die Netzentgelte für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sinken.

Vergaberecht: Auftragsvergabe soll vereinfacht werden

2026 stehen zudem Anpassungen und Vereinfachungen bezüglich der öffentlichen Auftragsvergabe an, etwa durch das Vergabebeschleunigungsgesetz und die Umsetzung neuer EU-Richtlinien. Hierbei geht die Tendenz zur Entbürokratisierung und Vereinheitlichung von Bundesgesetzen. In NRW entfallen für Kommunen seit dem 1. Januar 2026 bereits die bisherigen landesrechtlichen Vorgaben (wie UVgO und VOB/A) für kommunale Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte; es gilt nun der neue § 75a GO NRW. Dieser gibt den Kommunen große Freiheit, eigene Vergaberegelungen per Satzung zu schaffen – gleichwohl gelten auch weiterhin die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Effizienz, Sparsamkeit, Transparenz und Gleichbehandlung. 

Natürlicher Klimaschutz in Kommunen: Förderung sinkt etwas

Mit Blick auf die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen müssen sich Kommunen tendenziell auf etwas geringere Fördermittel einstellen: So senkt die KfW die Förderhöhe des Programms „Natürlicher in Kommunen“ für alle Anträge ab dem 1. Januar 2026 auf 50 Prozent (zuvor waren es 80 Prozent der förderfähigen Kosten), finanzschwache Kommunen werden noch mit 80 Prozent bezuschusst. Auch die Mittel zur Förderung der energieeffizienten Gebäudesanierung wurden im Bundeshaushalt 2026 von 15,3 auf 12,1 Milliarden Euro gekürzt. Dies betrifft zwei Programme aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), und zwar die BEG WG (Wohngebäude) und die BEG NWG (Nichtwohngebäude), welche insbesondere für Kommunen relevant sind. Nicht betroffen von den Kürzungen sind dagegen Einzelmaßnahmen aus der BEG (BEG EM), wie beispielsweise der Austausch alter Heizungssysteme in Rathäusern, Schulen oder Verwaltungsgebäuden oder Maßnahmen an der Gebäudehülle oder Anlagentechnik. 

Kommunale Klimaschutzprojekte werden 2026 aber auch weiterhin von der Nationalen Klimaschutzinitiative unterstützt, beispielsweise mit der Kommunalrichtlinie, die noch bis zum 31. Dezember 2027 läuft. Städte und Gemeinden erhalten hier Zuschüsse für strategische und investive Klimaschutzmaßnahmen. Die Kommunalrichtlinie ist auch kombinierbar mit der BEG EM. 

Abfallwirtschaft: Neue Gesetze bringen Änderungen

Einen großen Schritt in Richtung geht die EU 2026 mit dem Circular Economy Act. Dieses Maßnahmenpaket soll voraussichtlich Ende des Jahres so richtig in Gang kommen, wirft aber mit der 2025 novellierten EU-Abfallrahmenrichtlinie schon jetzt seinen Schatten voraus. Auch in Kommunen. Diese müssen sich auf strengere Recyclingquoten einstellen und neue Vorgaben für die Getrenntsammlung von Abfällen beachten, beispielsweise von Textilien (wir berichteten). 

Auf nationaler Ebene ist vor allem das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) ausschlaggebend, welches im August 2026 in Kraft tritt und das bisherige (VerpackG) ersetzen wird. Insbesondere Hersteller werden hier stärker in die Verantwortung genommen, was den gesamten Lebenszyklus ihrer in Verkehr gebrachten Produkte angeht. Konkret verpflichtet das Gesetz sie dazu, sich finanziell an der Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen zu beteiligen – was aktuell Kommunen über Gebühren und Steuern bezahlen. Kommunen haben per neuem VerpackDG dann einen gesetzlichen Anspruch auf Rückerstattung der Kosten, die durch ihre Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen entstanden sind. Diesen Anspruch können sie über die Plattform DIVID geltend machen.

Für einige Regionen Deutschlands markiert das neue Jahr auch das Aus für den Gelben Sack. Dieser wird beispielsweise in Teilen von Wiesbaden, Bochum und Dessau-Roßlau nun durch die Gelbe Tonne ersetzt, die Witterungen besser standhält und damit eine umweltfreundlichere Alternative zum dünnen Plastiksack darstellt. Auch erhalten Kommunen wie Bochum und Heilbronn ab dem 1. Januar 2026 eine Chip-Technologie in den Mülltonnen. Über einen Identifikationschip können Tonnen so eindeutig zugeordnet und Abholprozesse verbessert werden. 

Mit dem neuen Elektrogesetz (ElektroG4), welches ebenfalls seit dem 1. Januar gilt, sehen sich kommunale Betreiber von Wertstoffhöfen veränderten Anforderungen bezüglich Lithium-Ionen-Batterien und -Akkus gegenüber. So müssen Recyclinghöfe ab sofort auch größere Akkus (bis 25 Kilogramm) aus E-Bikes und E-Scootern annehmen – und zwar durch geschultes Fachpersonal. Mit dem ElektroG4 wird zudem eine einheitliche Kennzeichnung von Rücknahmestellen für Elektroaltgeräte eingeführt. Diese sind fortan, mit einem grünen Stecker umgeben, mit zwei kreisförmigen Pfeilen gekennzeichnet. Bis zum 30. Juni 2026 sollen alle Sammelstellen auf dieses neue Symbol umstellen.

Bündnisse bilden für erfolgreiche Aufgabenumsetzung

2026 hält wieder einmal viele Aufgaben für Kommunen bereit, bei einer gleichzeitig weiterhin angespannten Finanzierungssituation. Auch wenn eine bundesweite Entschuldung auf der Agenda der Bundesregierung steht, ist in der Umsetzung davon noch nichts zu spüren. Kommunen sollten sich für ein erfolgreiches Jahr also strategisch gut ausrichten und Projekte priorisieren – insbesondere auch in Anbetracht der insgesamt knapper bemessenen Fördermittel. Zudem lohnt es sich, Bündnisse für die Bewältigung der vielen Anforderungen einzugehen, sei es in Zweckverbänden mit anderen Kommunen, mit Stadtwerken, Fachinstituten, der Zivilgesellschaft und Wirtschaft vor Ort oder anderen privaten Akteuren, beispielsweise in Form Öffentlich-Privater Partnerschaften (ÖPP). 

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