Warum steckt der Altkleidermarkt in der Krise?
Billigkleidung aus minderwertigen Synthetik- und Mischgeweben füllen die Altkleidercontainer. Dabei eignen sich die entsorgten Textilien in der Regel weder als Secondhand-Ware, noch lassen sie sich ökonomisch zu neuen Fasern recyceln. Das ist eine besorgniserregende Entwicklung, denn bislang finanzierte sich die Altkleidersammlung vorrangig über den Weiterverkauf noch tragbarer Kleidung.
„Der internationale Absatzmarkt für Alttextilien hat sich verschlechtert“, stellt der Deutsche Städtetag in einer aktuellen Pressemeldung fest. „Lange Zeit wurden große Mengen gebrauchter Kleidung nach Afrika, Osteuropa oder in den Nahen Osten exportiert. Das wird zunehmend reguliert oder ist durch den Ukraine-Krieg gerade unmöglich.“ Gleichzeitig steigende Transportkosten und logistische Anforderungen machen die aufwendige Sortierung von Alttextilien unwirtschaftlich. Sammler von Alttextilien erzielen so oftmals Preise von plus/minus null Euro pro Tonne oder zahlen sogar drauf.
Auch aus Branchensicht wird diese Entwicklung bestätigt: „Resale-Märkte sind zunehmend dem Wettbewerb billiger Neuwaren-Importe ausgesetzt, insbesondere von chinesischen Ultra-Fast-Fashion-Plattformen“, erklärt Marc Schubert, Managing Director bei REMONDIS Recycling und Chief Operating Officer bei Looper Textile Co. „Sortierung für das Recycling allein ist noch kein tragfähiges Geschäftsmodell – die Erlöse aus der Wiederverwendung sind weiterhin entscheidend, damit sich Recycling wirtschaftlich trägt.“ Ein Grund dafür: Die Nachfrage nach recyceltem Fasermaterial bleibt gering, weniger als ein Prozent der Textilien wird heute zu neuen Textilprodukten recycelt.
Hinzu kommt, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger Altkleidercontainer als günstige Entsorgungsmöglichkeit für Hausabfälle oder nasse, unbrauchbare Stoffe nutzen, was die Kosten auf Seiten der Sammler weiter erhöht. Angesichts dieser Entwicklungen ist es nicht verwunderlich, dass sich gewerbliche Aufsteller und karitative Organisationen vermehrt aus dem Sammelgeschäft zurückziehen und Container abbauen – zulasten der Kommunen.
Alttextilien: Welche Kosten für Kommunen?
Seit Januar 2025 sind Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) per Gesetz dazu verpflichtet, Alttextilien aus privaten Haushalten getrennt zu sammeln – eine Aufgabe, die ihnen bislang größtenteils von privaten Sammlern abgenommen wurde. Doch wenn private Unternehmen keine Gewinne mehr mit dem Altkleidern erwirtschaften oder aufgrund der Marktlage Insolvenz anmelden müssen, greift die gesetzliche Pflicht der öffentlichen Hand: Sie muss dafür sorgen, dass die Infrastruktur der Altkleidersammlung aufrechterhalten wird.
Was früher eine Einnahmequelle war, wird an vielen Orten zu einem Kostenfaktor. Die gesetzliche Pflicht zur Getrenntsammlung trifft die Kommunen dabei zu einem ungünstigen Zeitpunkt: Die Erlöse aus dem Wiederverkauf sinken, während die gesammelten Mengen steigen und der Ertrag pro Tonne zurückgeht – eine Entwicklung, die auch Marc Schubert von Looper Textile Co. aus der Praxis bestätigt.
Das kann je nach Region unterschiedlich hohe Kosten mit sich bringen. Auch bei der öffentlichen Vergabe entsprechender Aufgaben stehen Kommunen vor einem Problem. Viele Ausschreibungen bleiben mittlerweile erfolglos oder führen zu völlig überteuerten Angeboten. Kommunen müssen diese Aufgaben daher zunehmend eigenen, kommunalen Zweckverbände übertragen.
Die Stadt Eschweiler hat beispielsweise den Zweckverband RegioEntsorgung mit der Erfassung der kommunalen Alttextilien betraut. Dieser organisiert die Sammlung, beschafft rund 50 Altkleidercontainer für das Stadtgebiet und beauftragt einen externen Fachverwerter mit der Leerung, dem Transport und der Verwertung der Alttextilien. Die Kosten für die Anschaffung der Container in Höhe von rund 30.000 Euro trägt die Stadt Eschweiler. Die laufenden Kosten für Sammlung und Transport – das sind nach derzeitiger Schätzung etwa 30.000 bis 35.000 Euro pro Jahr – werden zunächst vom Zweckverband getragen, später aber über dessen Wirtschaftsplan an die Stadt weitergegeben. Die organisatorische Aufgabe liegt damit zwar beim Zweckverband, die finanzielle Belastung verbleibt bei der Kommune.
Weitere Kosten ergeben sich durch Littering: So stellen Bürgerinnen und Bürger ihre Altkleidersäcke zunehmend häufiger illegal an den gewohnten Plätzen auf den Gehwegen ab. Kommunale Reinigungsbetriebe müssen die illegal entsorgten Abfällen unter hohem Personalaufwand auf Kosten der Steuerzahlenden beseitigen. Die Mehrkosten, die für Kommunen aus diesem „Altkleider-Dilemma“ entstehen, spiegeln sich dann letztendlich in der kommunalen Abfallgebührenkalkulation wider.
Hinzu kommt eine wachsende Dimension der Rechenschaftspflicht: Bürgerinnen und Bürger sowie weitere Stakeholder fragen zunehmend, wo gesammelte Textilien tatsächlich landen. Kommunen brauchen deshalb Partner, die diese Fragen glaubwürdig beantworten können.
Herstellerverantwortung für Alttextilien: Was die EU-Abfallrahmenrichtlinie für örE bedeutet
Wie lässt sich der Altkleiderschwemme begegnen und wie kann die Qualität von Alttextilien wieder gesteigert werden? Sicher liegt die Antwort hier in einem Konsumverhalten, das Qualität vor Quantität präferiert. Ein Großteil der Verantwortung liegt aber auch aufseiten der Hersteller, die den Markt mit Billig-Kleidung fluten. Mit der novellierten Abfallrahmenrichtlinie wird genau dieses Thema adressiert: Über eine erweiterte Herstellerverantwortung will die Europäische Union Textilproduzenten gesetzlich für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte verantwortlich machen. Das beinhaltet auch die Finanzierung und Organisation von Sammlung, Sortierung und Recycling der Alttextilien.
Was an sich eine gute Idee ist, hat einen wesentlichen Haken – findet zumindest der Verband kommunaler Unternehmen (VKU). In einem Rechtsgutachten vom November 2025 konstatiert der Verband: „Die erweiterte Herstellerverantwortung für Alttextilien […] ist offenkundig auf Länder ausgerichtet, in denen bislang kaum oder keine Textilsammlungssysteme bestehen.“ Deutschland habe bereits bewährte Sammelstrukturen, insbesondere der örE und der gemeinnützigen Sammler. Anstatt ein paralleles System aufzubauen, sollten Hersteller die Kosten der Altkleidersammlung mitfinanzieren, während Organisation und Durchführung weiterhin bei den örE und den etablierten Sammlern verbleiben.
Auch der Deutsche Städtetag unterstützt dieses Modell. Beide Verbände sprechen sich dafür aus, die EU-Vorgaben so in nationales Recht umzusetzen, dass Hersteller zwar die Kosten der Altkleidersammlung tragen, die vorhandenen kommunalen und gemeinnützigen Sammelsysteme jedoch erhalten bleiben.
Unabhängig davon, wie die Herstellerverantwortung in Deutschland künftig ausgestaltet wird, müssen die Kommunen die Folgen des kollabierten Altkleidermarktes zunächst allein bewältigen. Die Getrenntsammlung gilt bereits seit Anfang 2025, während die Vorgaben der EU-Abfallrahmenrichtlinie erst bis April 2028 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Bis dahin tragen Städte und Gemeinden die finanziellen Lasten weitgehend selbst. Die Mitgliedstaaten müssen die EU-Vorgaben bis April 2028 in nationales Recht umsetzen. Bis dahin müssen dokumentierte Zielorte und Mengen der gesammelten Alttextilien nachweisbar sein.
Neue Modelle für Sammlung und Verwertung: Was Kommunen von Looper Textile Co. lernen können
Während Politik und kommunale Spitzenverbände noch darüber diskutieren, wie die Herstellerverantwortung künftig konkret umgesetzt werden soll, gibt es bereits Unternehmen, die neue Wege bei Sammlung und Verwertung von Alttextilien gehen. Ein Beispiel ist Looper Textile Co., ein Gemeinschaftsunternehmen der H&M Group und REMONDIS.
„Wir kombinieren Infrastruktur aus dem Abfallmanagement mit fundiertem Wissen über Textilien und deren Märkte“, so Marc Schubert. „Kommunen bieten wir einen stabilen, datenbasierten und transparenten Abnahmepartner.“ Jedes Kleidungsstück wird dabei einzeln sortiert – zunächst in der Vorsortierung in über 30 allgemeine, dann in der Feinsortierung in über 300 spezifische Kategorien, entsprechend der EU-Abfallhierarchie: Wiederverwendung zuerst, Recycling wo sinnvoll, umweltgerechte Entsorgung nur, wenn unvermeidbar.
2025 bedeutete das bei rund 31.000 Tonnen: 63 Prozent Wiederverwendung, 27 Prozent Recycling und 10 Prozent umweltgerechte Entsorgung. Die dafür notwendige Infrastruktur bilden Sortieranlagen in Deutschland und Polen.
Für Kommunen besonders relevant: „Wir können das Reporting zu Zielort und Menge liefern, das die kommenden EPR-Systeme verlangen werden – und wir sind transparent darüber, was wir in der weiteren Wertschöpfungskette einsehen können und was nicht“, betont Schubert. Moderne Sortiertechnologien wie die NIR- und optische Sortierung, die Faserzusammensetzung und Farbe erkennen, sollen künftig helfen, den Sortierprozess zu beschleunigen und Kosten zu senken. Die Second-Hand-Sortierung bleibt jedoch bis heute stark manuell geprägt: „Genau dieses Gefühl und diese Handarbeits-Expertise maximieren die Wiederverwendung“, so Schubert weiter.
Das Beispiel zeigt, dass Hersteller und Entsorgungswirtschaft gemeinsam leistungsfähige Sammel- und Verwertungssysteme aufbauen können – und dass sich Kommunen schon jetzt auf verlässliche, dokumentationsfähige Partner ausrichten sollten, statt erst 2028 unter Zeitdruck zu handeln.