Heizungsgesetz: Pflicht zur Datenerhebung für Kommunen
Das geplante Heizungsgesetz ist noch lange nicht erlassen und macht dennoch bereits seit Wochen einen Riesenwirbel. Die Gründe dafür scheinen hauptsächlich in einer unglücklichen Kommunikation seitens des Gesetzgebers zu liegen, erscheinen die geplanten Maßnahmen doch bei genauerer Betrachtung nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig, um die Klimaziele einzuhalten. Was unter Bürgerinnen und Bürgern für große Verunsicherung sorgt, ist ein vermeintlicher Zwang zum Austausch alter Gas- und Ölheizungen gegen Wärmepumpen, den es so nicht gibt. Kommunen und Städte sind indes dazu verpflichtet, in den kommenden Jahren umfangreiche Daten zu Energieverbrauch und Zustand von Gebäuden zu erheben.
Kommunale Wärmeplanung für klimaneutrale Wärmeversorgung
Die gebäudebezogenen Daten sollen bis 2026 in den Städten bzw. bis 2028 in den Kommunen erhoben werden, um darauf aufbauend Pläne für eine komplett klimaneutrale Wärmeversorgung ab 2045 zu erarbeiten. Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentraler Gegenstand der Pflicht zum Austausch alter Gas- und Ölheizungen. Mit ihrer Hilfe soll unter anderem eine breite Versorgung durch Fernwärme sichergestellt werden. Liegt noch keine kommunale Wärmeplanung vor, dürfen beim Heizungsaustausch auch neue Gasheizungen verbaut werden, solange sie später mit Wasserstoff betrieben werden können. Ansonsten gilt, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien betrieben werden müssen. Ausgenommen hiervon sind über 80-Jährige sowie Personen, die Bürger-, Wohngeld oder den Kinderzuschuss beziehen.
Zwar tragen die Bundesländer die Verantwortung für die Datenerhebung, doch dürfen sie diese an die Kommunen weiterreichen. Von letzteren befürchten viele jedoch, zu wenig Personal für diese Aufgabe zur Verfügung zu haben. Nichtsdestotrotz begrüßt der Deutsche Städte- und Gemeindebund einem Bericht der Zeit zufolge die kommunale Wärmeplanung und die dadurch ermöglichte effizientere Nutzung der Fernwärmenetze.
Vorreiter und Spätzünder in der kommunalen Wärmeplanung
Die Ambitionen bei kommunaler Wärmeplanung gehen deutschlandweit stark auseinander. In Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind zum Teil schon jetzt die Städte zur Erstellung eines Wärmeplans für die kommenden Jahre verpflichtet. Schleswig-Holstein möchte eine Vorreiterrolle einnehmen und zum „ersten klimaneutralen Industrieland“ werden. Hierfür wird momentan ein Bürgschaftsprogramm in Höhe von zwei Milliarden Euro zum Aufbau kommunaler Wärmenetze durch die Stadtwerke erarbeitet.
In Bayern und Nordrhein-Westfalen beschäftigen sich bereits Hunderte Kommunen freiwillig mit der Datenerhebung für die Wärmeplanung. NRW fördert diese Anstrengungen 2023 noch zu 90 Prozent (in strukturschwachen Kommunen sogar zu 100 Prozent) – allerdings soll der förderfähige Anteil in den kommenden Jahren sinken. Als Modellkommunen gelten hier Mönchengladbach und Köln. In Mönchengladbach wurden bereits Daten zu rund 450 städtischen Gebäuden erhoben. Bis Ende des Jahres will man eine kommunale Wärmeplanung unter Einbeziehung der Privathaushalte abgeschlossen haben. In München hat man schon vor anderthalb Jahren mit der Wärmeplanung begonnen, und in Hamburg besteht seit 2016 ein straßengenaues Wärmekataster für die potentielle Fernwärmenutzung.
Andernorts hinkt man indes noch deutlich hinterher. Im Saarland, in Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Thüringen gibt es aktuell weder freiwillige Vorläufer-Kommunen noch gesetzliche Regelungen, die dem neuen Bundesgesetz vorweggreifen. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund zeigt sich dennoch zuversichtlich, dass die Kommunen ihre Wärmepläne – nicht zuletzt wegen der Planungssicherheit für Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich Anschlüssen an Nah- oder Fernwärmenetze – so schnell wie möglich erstellen werden.
- Zeit online: Viele Städte fangen offenbar erst jetzt mit der Wärmeplanung an
- ntv: Fragen und Antworten zum Heizungsgesetz der Ampel
- NDR: Heizungsgesetz: Kommunen kritisieren Pläne zu Datenerhebung
- Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen: Mitteilungen – Finanzen und Kommunalwirtschaft: StGB NRW-Mitteilung 648/2022 vom 16.11.2022 Förderung Kommunaler Wärmeplanungsprojekte