Seit dem 1. Januar 2024 sind alle deutschen Kommunen gesetzlich verpflichtet, eine Wärmeplanung zu erstellen. Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) markiert einen Meilenstein auf dem Weg zur Klimaneutralität und soll die kommunale Wärmeplanung als zentrale Orientierungshilfe für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Energieversorger etablieren. Ziel ist es, bis 2045 die gesamte Wärmeversorgung – sowohl zentral über Wärmenetze als auch individuell im Heizungskeller – auf erneuerbare Energien umzustellen.
Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis Mitte 2026 einen Wärmeplan vorlegen, kleinere Kommunen haben bis Juni 2028 Zeit. Für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern gibt es die Möglichkeit, ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren durchzuführen, wobei die Entscheidung darüber jeweils den Ländern obliegt. Die lokale Wärmeplanung schafft nicht nur Klarheit über zukünftige Versorgungsstrukturen, sondern dient auch als Fahrplan für den Ausbau einer klimaneutralen Infrastruktur, die den Anforderungen der Wärmewende gerecht wird.
Kommunale Wärmeplanung: Ein gemischtes Bild
Viele Kommunen sind bereits aktiv geworden. Nach Angaben des Kompetenzzentrums Wärmewende (KWW) in Halle/Saale beschäftigen sich mehr als ein Drittel der Städte und Gemeinden konkret mit der Erstellung von Wärmeplänen. Vor allem größere Kommunen gehen mit gutem Beispiel voran: Eine Analyse des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zeigt, dass 98 Prozent aller Städte mit mehr als 45.000 Einwohnern ihre Wärmeplanung begonnen oder sogar schon fertiggestellt haben.
Baden-Württemberg nimmt hierbei eine Vorreiterrolle ein: 13 Prozent der Kommunen haben ihre Planung bereits abgeschlossen. Besonders aktiv sind auch Kommunen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland, wo 72, 64 und 53 Prozent der Städte und Gemeinden mit der Wärmeplanung begonnen haben. Im Gegensatz dazu hinken Thüringen mit elf Prozent sowie Sachsen und Bayern mit 18 bzw. 22 Prozent hinterher. Eine Übersicht über den aktuellen Stand bietet das KWW.
Mögliche Gründe für die Verzögerungen bei der Umsetzung sieht das KWW in einem Mangel an Fachkompetenz, knappen personellen Ressourcen und der hohen Arbeitsbelastung durch andere Planungsaufgaben. Hinzu kommen offene Fragen zur Finanzierung. Insbesondere in finanzschwachen Kommunen sorgen die gestiegenen Kosten für externe Dienstleister, die sich teils verdoppelt haben, für zusätzliche Unsicherheit. Dennoch ist die Zusammenarbeit mit Fachbüros notwendig, um eine umfassende Potenzialanalyse durchzuführen. Wie das KWW erklärt, hängt die Qualität der Ergebnisse maßgeblich von der Kompetenz der Fachbüros und den verfügbaren Daten ab.
Bundesländer unterstützen Kommunen bei Wärmeplanung
Einige Bundesländer stellen den Kommunen hierfür bereits hochwertige Potenzialanalysen zur Verfügung. Unterstützt werden die Kommunen außerdem durch Tools und Vorlagen des KWW, darunter der Datenkompass, ein Dienstleisterverzeichnis und ein Musterleistungsverzeichnis. Kompakte Leitfäden wie der des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) oder des Deutschen Städtetags fassen die wichtigsten Aspekte der Wärmeplanung zusammen. Bürgerinnen und Bürger, die sich über den Stand der Wärmeplanung in ihrer Kommune informieren möchten, werden auf den Websites ihrer Stadt oder Gemeinde fündig. Viele Kommunen stellen dort Zeitpläne, Ansprechpartner und weitere Informationen bereit. Zudem bieten lokale Energieversorger und Stadtwerke häufig spezifische Einblicke in geplante Maßnahmen und Projekte zur Wärmewende.
BDEW fordert verlässliche Infrastruktur für Wärmewende
Damit die Dynamik der Wärmeplanung erhalten bleibt, fordert der BDEW ein umfassendes und konsistentes Wärmepaket. „Es braucht jetzt verlässliche Rahmenbedingungen und keinen Zick-Zack-Kurs bei den gesetzlichen Vorschriften“, betont Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae. Planungs- und Investitionssicherheit seien essenziell, um die Wärmewende voranzutreiben. Ein solches Wärmepaket müsse unter anderem eine Erhöhung des Fördervolumens der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), eine überarbeitete AVB-Fernwärmeverordnung sowie eine praxistaugliche Ausgestaltung der Wärmelieferverordnung umfassen. Andernfalls, so Andreae, gelinge die Wärmewende nicht und verzögere sich um Jahre.