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Allgemein 15. April 2024

Finanzministerium arbeitet an ÖPP-Transparenzrichtlinie

Öffentlich-Private Partnerschaften, insbesondere auf Bundesebene, sorgen immer wieder für Aufsehen. Ein Grund dafür sind undurchsichtige Vereinbarungen und Prozesse. Eine ÖPP-Transparenzrichtlinie soll hier für mehr Klarheit sorgen und in einem breiten Beteiligungsprozess erarbeitet werden.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) arbeitet aktuell an der Erstellung einer ÖPP-Transparenzrichtlinie. Diese soll zukünftig dazu beitragen, für das öffentliche Interesse relevante Leistungen, Ergebnisse und Erwartungen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften des Bundes klarer zu kommunizieren und Hintergründe offenzulegen. Die Transparenzrichtlinie entsteht im Rahmen des Vierten Nationalen Aktionsplans (NAP) der Bundesregierung. Hintergrund für das Vorhaben ist die Teilnahme des Bundes an der Open Government Partnership (OGP), einer internationalen Initiative zur Förderung von offenem Handeln in Regierungen und Verwaltungen.

Beteiligungsprozess zur Erarbeitung der ÖPP-Transparenzrichtlinie

In einem umfassenden Beteiligungsprozess sind potenziell betroffene Akteurinnen und Akteure aus Zivilgesellschaft, Privatwirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft dazu aufgefordert, an der Entwicklung der ÖPP-Richtlinie mitzuwirken. Den Auftakt hierfür macht ein virtueller Workshop am 17. April. Teilnehmende können hier ihre Positionen zum Thema einbringen und sich über das weitere Vorgehen informieren. In vertiefenden Fokusworkshops im Mai und Juni wird die thematische Ausgestaltung der Richtlinie fortgesetzt. In den Workshops erörtern die Teilnehmenden verschiedene Fragestellungen zum Thema. Diese lauten gemäß BMF:

  • Welches Interesse haben wir an Transparenz bei ÖPP
  • Was wünschen wir uns für eine gelingende Ausgestaltung der Transparenz bei ÖPP?
  • Welche Aspekte sind beim Thema Transparenz bei ÖPP besonders wichtig?
  • Was darf bei der Ausgestaltung der Transparenz bei ÖPP nicht vergessen werden?

Für die Richtlinie sollen Mindeststandards sowie darüber hinausgehende Transparenzkriterien erarbeitet werden. Letztere können dann von den Partnern einer ÖPP jeweils projektspezifisch angewendet werden. Das BMF gibt für die Erarbeitung der Richtlinie Eckpunkte vor, die sich in zwei Abschnitte gliedern. Abschnitt eins soll eine Darstellung des jeweiligen Vorhabens enthalten, in dem festgelegte Merkmale des Projekts regelmäßig auf den neusten Stand gebracht werden. Dazu zählen Finanzflüsse, die ermittelten wirtschaftlichen Vorteile und relevante Kennzahlen wie Soll/Ist-Kosten bzw. -Zeit, Zufriedenheit und Nutzen. Auf diese Weise erhält die Öffentlichkeit während aller Phasen einen Überblick über die Projektergebnisse. In Abschnitt zwei sollen die wesentlichen vertraglichen Vereinbarungen klar und verständlich beschrieben werden.

Neue Richtlinie wird Teil des Bundes-Transparenzgesetzes

Die Ergebnisse aus den Workshops bilden die Basis für den Entwurf der ÖPP-Transparenzrichtlinie. Nach deren Veröffentlichung auf der Website des BMF haben interessierte Akteurinnen und Akteure die Möglichkeit, im Rahmen des Beteiligungsprozesses hierzu Stellung zu nehmen. Die neue ÖPP-Transparenzrichtlinie soll dann Regelungen des Bundes-Transparenzgesetzes ergänzen, welches jedoch erst noch vom Bund verabschiedet werden muss.

Alle Informationen zur Teilnahme und Anmeldung an den Workshops erhalten interessierte Kommunen auf der Seite des BMF.

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