Anlage von Windturbinen nahe Ackerbaulandschaft duallogic@envatoelements
Energie 24. Mai 2024

Ausbau erneuerbarer Energien: Kommunen sollen durch Beteiligung profitieren

Ohne die Umstellung auf erneuerbare Energien ist die drohende Klimakatastrophe nicht aufzuhalten. Der Ausbau der Erneuerbaren ist jedoch auf kommunale Flächen angewiesen, was oft Konflikte mit der Bürgerschaft mit sich bringt. Mehrere Bundesländer wollen deshalb künftig Kommunen und Bürger finanziell beteilig

Der starke Ausbau erneuerbarer Energien ist ein unausweichlicher Schritt im Wandel zu einer klimafreundlichen Energieerzeugung. Doch stößt der Bau neuer Windkraft- und Photovoltaikanlagen in den Kommunen nicht immer auf Begeisterung, da er teils erhebliche Einschnitte mit sich bringt: Windräder stören Sichtachsen und belästigen durch Infraschall, Solarparks „schlucken“ Grün- und Agrarflächen. Auch werden für Windenergie häufig größere Waldflächen gerodet. Um die Akzeptanz unter den Bürgerinnen und Bürgern für die Ausweitung der Erneuerbaren und deren Auswirkungen zu erhöhen, haben mehrere Bundesländer daher nun Gesetze auf den Weg gebracht, die eine finanzielle Beteiligung der Kommunen an der grünen Energiegewinnung vorsehen. 

In Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen gibt es bereits seit einer Weile Gesetze, die eine Beteiligung von Kommunen an den Einnahmen durch neue PV- oder Windkraftanlagen regeln. In den beiden erstgenannten Ländern sind diese sogar schon so alt (Mecklenburg-Vorpommern 2017, Brandenburg 2019), dass sie momentan wieder grundlegend überarbeitet werden. Neue Beteiligungsgesetze sollen derweilen in Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, dem Saarland und in Thüringen bald in Kraft treten. Die vorgesehenen Regelungen sind sich im Großen und Ganzen sehr ähnlich. 

Akzeptanzabgabe und Bürgerbeteiligung 

Allen neuen Beteiligungsgesetzen gemein ist eine sogenannte Akzeptanzabgabe an die Kommunen. In Niedersachsen, Sachsen, Thüringen und dem Saarland sollen in Zukunft 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde an die jeweiligen Kommunen gehen (wobei sich dies in Thüringen auf die Stromerzeugung aus Windkraft beschränkt). Im Jahr macht das umgerechnet etwa 30.000 Euro pro Windrad. Sachsen-Anhalt definiert hingegen eine Abgabe von sechs Euro pro Kilowatt Nennleistung bei Windkraft- sowie drei Euro bei Photovoltaikanlagen. Auch hier würden sich die kommunalen Einnahmen auf rund 30.000 Euro je Windrad belaufen. In allen Ländern gilt die Akzeptanzabgabe jedoch lediglich für neue (oder den Ausbau bestehender) Anlagen. 

Neben der Akzeptanzabgabe für die Kommunen soll in den meisten genannten Ländern auch eine Bürgerbeteiligung eingeführt werden. Einzig in Thüringen wurde diese durch die CDU wegen eines zu hohen bürokratischen Aufwands gestrichen. Bei den Bürgerbeteiligungen gibt es je nach Bundesland verschiedene Möglichkeiten – in Niedersachsen etwa durch eine Beteiligung an Bürgergenossenschaften, Direktzahlungen oder geringere Strompreise. 

Einnahmen der Kommunen sind zweckgebunden 

Die Einnahmen aus den erneuerbaren Energien über die Akzeptanzabgabe sind jeweils an den Zweck gebunden, Akzeptanz für die neuen Anlagen zu steigern. Dies kann auf unterschiedliche Weise erfolgen, beispielsweise in Form einer Aufwertung des Ortsbildes, optimierte Energiekosten oder auch durch die Förderung öffentlicher Einrichtungen (z. B. Hallenbad), Veranstaltungen und Umweltschutzmaßnahmen. In Sachsen-Anhalt ist auch eine Weitergabe der Einnahmen an Bürgerinnen und Bürger möglich. 

Bundesweites Beteiligungsgesetz von Ministerium abgelehnt 

Prinzipiell sind die neuen Landesgesetze zu begrüßen, da sie im Optimalfall eine Win-Win-Situation schaffen, in der zum einen und vorangetrieben werden und zum anderen die Kommunen zusätzliche Einnahmen generieren. Leider profitieren davon allerdings nur die Kommunen der Länder, die ein solches Gesetz verabschieden. In den übrigen Bundesländern bleibt nur die Möglichkeit, ähnliche Regelungen über entsprechende Verträge mit den Betreibern der Anlagen zu schaffen. Ein bundesweit verbindliches Beteiligungsgesetz hatte das Bundeswirtschaftsministerium zuletzt aus verfassungsrechtlichen Gründen abgelehnt. 

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