Lexikon

Einwegkunststofffondsgesetz

Das Gesetz über den Einwegkunststofffonds (Einwegkunststofffondsgesetz – EWKFondsG) ist eine seit Januar 2024 bundesweit geltende Verordnung, die die Produktverantwortung der Herstellerinnen und Hersteller von Einwegkunststoffprodukten regelt. Herstellende müssen künftig eine Abgabe für ihre Produkte aus Einwegkunststoffen in den Einwegkunststofffonds einzahlen. Die Höhe der Abgabe richtet sich dabei u. a. nach Volumen, Gewicht und Stückzahl der aus den Produkten entstandenen Abfällen. Kommunen können Gelder aus dem Fonds beantragen, um achtlos weggeworfene Abfälle im öffentlichen Raum (Littering) zu sammeln und zu entsorgen sowie weitere Maßnahmen für ein sauberes Stadtbild zu etablieren. Hierfür sind sowohl Herstellende als auch Kommunen zur Anmeldung im Einwegkunststoffregister verpflichtet. Hauptziel des Gesetzes ist es, Umweltauswirkungen durch Littering zu minimieren und Herstellende dazu anzuregen, nachhaltigere Verpackungsoptionen zu entwickeln.

illegale Müllentsorgung im Wald
Abfall München 2. Mai 2024

Illegale Müllentsorgung: Lösungen auf der IFAT 2024

Illegale Müllentsorgung ist ein echtes Problem für Kommunen. Denn achtlos weggeworfene Abfälle belasten nicht nur Natur und Umwelt, sondern auch kommunale Haushalte. Auf der IFAT 2024 in München finden Kommunen innovative Ansätze, die zur Lösung dieser Herausforderung beitragen können.

Einwegkunststofffonds: Neues Geld für Kommunen
Digitalisierung Abfall Potsdam 11. Januar 2024

Einwegkunststofffonds: Neues Geld für Kommunen

Seit Januar gilt das Einwegkunststofffondsgesetz. Herstellende bestimmter Kunststoffprodukte sind hierin dazu verpflichtet, für die Sammlung und Entsorgung achtlos weggeworfener Abfälle aufzukommen. Kommunen können sich über zusätzliche Gelder für die Beseitigung von Littering freuen.

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