Deutschlandweit teilen sich die Kommunen und die dualen Systeme die Zuständigkeit für die Sammlung und Verwertung von Siedlungsabfällen. Während die Kommunen unter anderem für Rest-, Bio- und Altpapierabfälle verantwortlich sind, übernehmen die dualen Systeme auf Grundlage des Verpackungsrechts die Sammlung und Verwertung systempflichtiger Verpackungen – etwa über den Gelben Sack, die Gelbe Tonne oder, je nach Kommune, die Wertstofftonne.
Gelbe Tonne versus Wertstofftonne: Was darf rein und was nicht?
Im Grunde genommen ist die Wertstofftonne eine Erweiterung der Gelben Tonne bzw. des Gelben Sacks. Während in die Gelbe Tonne beziehungsweise den Gelben Sack ausschließlich Verpackungen aus Kunststoff, Metall oder Verbundmaterialien (Leichtverpackungen (LVP)) gehören, dürfen in der Wertstofftonne zusätzlich auch Haushaltsgegenstände wie Töpfe, Pfannen und Besteck, aber auch Spielzeug, Werkzeuge u. ä. entsorgt werden. Dadurch können viele Gegenstände bequem über die Wertstofftonne entsorgt werden und Fehlwürfe in Restmüll oder Gelbe Tonne werden reduziert. Nach Angaben der Initiative Mülltrennung wirkt, die über Lizenz- und Beteiligungsentgelte der Hersteller und Vertreiber von Verpackungen finanziert wird, gehören noch immer rund 30 Prozent der in Gelben Tonnen und Gelben Säcken gesammelten Materialien gar nicht dorthin – was das Recycling erheblich erschwert.
Die Tabelle gibt einen grundlegenden Überblick über die Unterschiede zwischen Gelber Tonne bzw. Gelbem Sack und der Wertstofftonne. Die Wertstofftonne ist kommunal geregelt, bei beispielsweise Gegenständen aus Kunststoff oder Metall gelten oftmals Einschränkungen je nach Kommune. Hier müssen sich Bürgerinnen und Bürger individuell informieren.
| Gelbe Tonne / Gelber Sack | Wertstofftonne / Gelbe Tonne Plus | |
|---|---|---|
| Darf entsorgt werden | Leichtverpackungen (LVP) aus:
| Leichtverpackungen (LVP) aus:
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| Darf nicht entsorgt werden |
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Duale Systeme entsorgen Verpackungsmüll
Verpackungen aus unterschiedlichen Materialien oder mit aufwendigen Designs erschweren das Recycling. Damit die Aufbereitung trotzdem funktioniert, schreiben das Verpackungsgesetz (VerpackG) und das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) die „Systembeteiligung“ für Hersteller von Verkaufsverpackungen vor. Beide Gesetze betreffen produzierende Unternehmen: Mit den verpflichtenden Lizenzgebühren finanzieren Hersteller und Vertreiber die Sammlung, Sortierung und Verwertung ihrer Verpackungen über die Dualen Systeme. Die Dualen Systeme koordinieren die Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen gemeinsam mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE).
Art der Wertstoffsammlung: Kommunen entscheiden selbst
Dortmund, Düsseldorf, Berlin oder auch die Landkreise Paderborn und Stormarn: Hier wurde der Gelbe Sack bzw. die Gelbe Tonne weitgehend abgeschafft und durch die Wertstofftonne ersetzt. Auch in Leipzig und Potsdam gibt es ein ähnliches Angebot, allerdings unter dem Namen „Gelbe Tonne Plus“. In Hamburg können Bürgerinnen und Bürger freiwillig eine Wertstofftonne bestellen. In München werden Verpackungsabfälle aus Glas-, Kunststoff- und Metallverpackungen bislang über sogenannte Wertstoffinseln gesammelt – rund 950 Standorte gibt es im gesamten Stadtgebiet. Ab 2027 wird dort für die Sammlung von Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Verbund und Metall flächendeckend die Gelbe Tonne eingeführt.
Ein bundesweites Gesetz zur einheitlichen Einführung der Wertstofftonne gibt es bislang nicht, auch wenn die Politik immer wieder dazu diskutiert. Ob eine Stadt oder Gemeinde die Wertstofftonne einführt, entscheidet jede Kommune bisher individuell. Bürgerinnen und Bürger sollten sich hierzu immer bei der örtlichen Abfallberatung oder Stadtreinigung informieren.