Onlinezugangsgesetz machts möglich: Frau am Tablet erledigt digital Verwaltungsleistung mrmohock@Adobe.Stock
Digitalisierung 1. Februar 2023

Onlinezugangsgesetz

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) sollte Verwaltungsleistungen umfänglich digitalisieren. Weil das aber weniger erfolgversprechend war, als gedacht, legte der Bund 2024 nach: Mit dem OZG 2.0 (OZG-Änderungsgesetz) sollten digitale Verwaltungsleistungen noch schneller, effizienter und nutzerfreundlicher werden. Klimaschutz Kommune zeigt, was das OZG wollte, was das OZG 2.0 besser machen sollte – und wie die digitale Realität in Kommunen aussieht.

Im August 2017 wurde in Deutschland erstmals ein „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“, kurz: (OZG), erlassen. Ziel des OZG war es, der Bevölkerung den Onlinezugang zu Verwaltungsleistungen zu erleichtern, zu erweitern bzw. diesen überhaupt zu ermöglichen. „Die Interaktion zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung soll in Zukunft deutlich schneller, effizienter und nutzerfreundlicher werden“, hieß es aus dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Bis Ende 2022 sollten Bund, Länder und Kommunen ihre Leistungen über ein entsprechendes Verwaltungsportal auch digital anbieten, so die Vorgabe.

Da die Fristen nicht alle erreicht wurden, erarbeitete der Bund mit dem OZG-Änderungsgesetz (OZGÄndG), auch OZG 2.0 genannt, eine angepasste Version des OZGs. Diese Änderung trat im Juli 2024 in Kraft und soll der Verwaltungsdigitalisierung neuen Schwung verleihen.

OZG 2.0 priorisiert 16 Fokusleistungen

Im Wesentlichen macht das OZG 2.0 die in Verwaltungen zu einer Daueraufgabe, es gibt keine konkreten Fristen mehr. An den eigentlichen Vorgaben hat sich indes wenig geändert, diese sind mit den Anpassungen jedoch konkreter und verbindlicher geworden. Die Vorgaben, die das OZG bereithält, sind sehr umfänglich: In der Ursprungsfassung des OZG wurden 575 zu digitalisierende Verwaltungsleistungen festgelegt. Diese galt es für öffentliche Verwaltungen, bis zur angesetzten Frist umzusetzen. Da die zeitliche Fixierung mit dem OZG 2.0 aufgehoben ist, dienen die Leistungen jetzt noch als Kennzahlen für das Umsetzungsmonitoring.

Das aktuelle Gesetz priorisiert nun 16 Leistungen, die sogenannten Fokusleistungen, welche sich auf besonders häufig genutzte Angebote beziehen. Dazu gehören: Ummeldung, Wohngeld, Führerschein, Elterngeld, Kraftfahrzeugzulassung, Bürgergeld, Einbürgerung, öffentliche Vergabe, Genehmigung und Zulassung von Anlagen, Vorbescheide und Genehmigung von Bauvorhaben, Genehmigung und Anmeldung von Unternehmen, Personalausweis, Eheschließung, Unterhaltsvorschuss, Handwerksgründung und Energiepreispauschale für Studierende, (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler.

Für alle diese Themenfelder bzw. Verwaltungsgebiete sind Kommunen dazu angehalten, vollständig digitale Angebote bereitzustellen. Lag der Schwerpunkt bislang auf der digitalen Antragstellung, so soll der gesamte Vorgang nach dem Prinzip „Ende-zu-Ende“ auf dem digitalen Weg erfolgen. Das betrifft nicht nur den Bürger oder die Bürgerin, die von der Antragstellung bis zum Bescheid alle Schritte am digitalen Endgerät erledigen kann, sondern auch sämtliche damit verbundenen Abläufe innerhalb der Verwaltung, d.h. von der Bearbeitung der Anträge bis zu Erstellung von Bescheiden.

Zentrale Rolle der Kommunen bei der OZG-Umsetzung

Bei der Umsetzung des OZG spielen Kommunen eine zentrale Rolle. Allein schon, weil sie für einen Großteil der Verwaltungsleistungen vor Ort die Verantwortung tragen. Mit dem neuen OZG bestehen für sie einige rechtlich bindenden Pflichten. So müssen sie für jeden Online-Antrag, der existiert, die Vorgaben des OZG einhalten (das betrifft z. B. die Ende-zu-Ende-Digitalisierung). Kommunale Onlineleistungen müssen zudem über den Portalverbund – ein vernetztes System aus allen Verwaltungsportalen von Bund, Ländern und Kommunen – auffindbar und erreichbar sein. Sobald entsprechende Leistungen über diesen Verbund laufen, sind Kommunen dazu angehalten, keine abweichenden IT-Standards zu verwenden. Das bedeutet u.a. kompatible Schnittstellen und einheitliche Datenformate, unabhängig vom jeweiligen Landesrecht.

Im Portalverbund hat jede Behörde und Organisation ein Organisationskonto, über das sie Anträge empfangen und Bescheide versenden kann. Städte und Gemeinden können über dieses Konto – welches quasi das digitale Rathaus-Postfach darstellt – außerdem auch selber Fördermittel beim Land oder Genehmigungen beim Bund beantragen. Um Leistungen für alle Menschen zugänglich zu machen, ist zudem digitale Barrierefreiheit Pflicht. Auch darf – bei korrekter Ausgestaltung eines Onlineverfahrens – kein Papier mehr bei Antragsstellungen verlangt werden. Ein zentrales Anliegen ist zudem das Once-Only-Prinzip. Dieses besagt, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ihre Daten und Dokumente bei einer Behörde nur noch einmalig mitteilen müssen und diese dann durch Registerabfragen und zwischenbehördlichen Datenaustausch auf Informationen zugreifen können (nach entsprechender Einverständniserklärung).

Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung: FAQ zum OZG und OZG-Änderungsgesetz

Bisher kein Quantensprung in der digitalen Verwaltung

Zwar hat das OZG 2.0 gesetzlich nochmal einiges konkretisiert, der wirkliche Durchbruch in der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen lässt aber noch auf sich warten. Die Plattform Netzpolitik.org fasst die altbekannten und auch weiterhin bestehenden Probleme trefflich zusammen: „Manche Online-Dienste funktionieren an einem Ort, aber am anderen nicht. Anträge müssen teils online, teils per Post eingereicht werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ämtern drucken online eingereichte Anträge aus und heften sie ab.“ Es besteht also noch Potenzial nach oben.

Eines der Grundprobleme besteht laut Malte Spitz vom Nationalen Normenkontrollrat (NKR) darin, dass alle Ministerien und Behörden, egal ob auf Bundes- oder Länderbene, eigene IT-Lösungen für dieselben Prozesse entwickeln. „Wir haben die Schritte in der falschen Reihenfolge gemacht“, sagte Spitz gegenüber Netzpolitik.org. Bevor man Behörden und Ämter dazu auffordere, ihre Leistungen für Bürgerinnen und Bürger digital anzubieten, hätte „man sich zuerst um ein Architekturkonzept kümmern und den Fokus auf die Registermodernisierung setzen müssen“, so Spitz.

Mit der Etablierung eines Ministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung räumt die amtierende Bundesregierung dem Thema Digitalisierung nun auch eine politische Relevanz ein. Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) will der Digitalisierung auf jedenfall einen deutlichen Schub geben und auch die Implementierung von KI mehr unterstützen. Sein Plan ist es, dass Bürgerinnen und Bürger Verwaltungsleistungen zukünftig über eine App per Cloud aufrufen können. Malte Spitz ist erstmal optimistisch: „Man sollte dem Ministerium nun etwas Zeit geben, sich aufzustellen.“

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