Kreislaufwirtschaft ist ein wesentlicher Baustein von Klima- und Ressourcenschutz. Ausgehend von der Abfallrahmenrichtlinie, welche ihren Ursprung in den 1970er Jahren hatte, wurde die Kreislaufführung von Abfällen über die erweiterte Herstellerpflicht und spezifische Richtlinien immer weiter ausgebaut. Mit dem European Green Deal schuf die Europäische Union 2019 erstmals ein strategisches Regelwerk für nachhaltiges Wirtschaften. Die 2024 in Kraft getretene Ökodesign-Verordnung fördert die nachhaltige Herstellung von Produkten.
Um Kreislaufwirtschaft jetzt auch verbindlich in der Rechtsprechung zu verankern, plant die EU für 2026 ein neues Gesetz: den Circular Economy Act (CEA). „Das Gesetz zielt darauf ab, einen Binnenmarkt für Sekundärrohstoffe zu schaffen, das Angebot an hochwertigen Recyclingmaterialien zu erhöhen und die Nachfrage nach diesen Materialien innerhalb der EU zu steigern“, so die Europäische Kommission.
Verbindliches Regelwerk für Kreislaufwirtschaft
Aktuell liegt der Anteil an recycelten Materialien europaweit bei etwa 12 %. Bis 2030 will die EU diese Zahl auf eine Kreislaufrate von 24 % verdoppeln, so das Ziel des jüngst verabschiedeten Clean Industrial Deals. Als übergeordnete Strategie will der Deal die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie stärken und deren Dekarbonisierung vorantreiben – durch Investitionen in klimaneutrale Technologien und Förderung von Kreislaufwirtschaft. Hier kommt der CEA ins Spiel: Er bildet das zentrale Gesetzesinstrument für die Umsetzung der im Clean Industrial Deal formulierten Maßnahmen. Mit dem Circular Economy Act soll insbesondere ein Binnenmarkt für Recyclingrohstoffe gefördert und die Wiederverwertungsquote von Produkten gesteigert werden. Außerdem soll der CEA klare und verbindliche Rahmenbedingungen für Sammlung, Recyclingquoten, Sekundärrohstoffmärkte und Produktverantwortung festlegen.
Von einschlägigen Verbänden wird der Gesetzesvorstoß der EU als überwiegend positiv bewertet. Die European Waste Management Association (FEAD) sieht in dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz ein dienliches Instrument, um Investitionen in Recyclingkapazitäten anzuregen und die europäische Industrie dazu zu ermutigen, neues Material effektiv zu ersetzen, wie das Umwelttechnikportal EU-Recycling berichtete. Gleichwohl mahnt der Verband, dass finanzielle Unterstützung notwendig sei, um diesen Übergang voranzutreiben. In einem Zehn-Punkte-Papier macht der FEAD Empfehlungen für die konkrete Ausgestaltung des CEA. So fordert er u. a. eine verbindliche Vorgabe für Recyclinganteile, EU-weite End-of-Waste-Kriterien sowie einen verbesserten Umgang mit besorgniserregenden Stoffen durch Beschränkungen. Um diese Ziele ins neue Gesetz einzubringen, arbeitet der FEAD bereits mit EU-Institutionen zusammen.
Circular Economy Act soll bürokratische Lasten senken
Zahlreiche Verbände fordern überdies, die Umsetzung des neuen Gesetzeswerks nicht durch übermäßige Bürokratie zu behindern. So mahnte der hessische Staatsminister Manfred Pentz bei einem zweitägigen Fachdialog der Hessischen Industrie- und Handelskammer (HIHK) mit Kommissionsvertretern in Brüssel: „Die beste Entbürokratisierungsmaßnahme ist es, die Entstehung unnötiger Bürokratie von vornherein zu verhindern.“ Diese Forderung dürfte die zuständige EU-Kommissarin für eine wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft Jessika Roswall gelassen sehen. Laut Recyclingportal plane sie einen Circular Economy Act, der „Biss“ habe und bürokratische Lasten senken solle, ohne sinnvolle Regeln abzuschaffen. Ihre Devise lautet: „Simplification without too much deregulation“. Unternehmen der Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft in Deutschland und Europa wüssten sehr genau, was es jetzt auf EU-Ebene brauche, so Roswall.
In diesem Sinne haben Unternehmen noch bis zum 6. November 2025 die Gelegenheit, Vorschläge zur Ausgestaltung des Circular Economy Acts einzubringen. Die Europäische Kommission hat hierfür ein Meinungsportal eingerichtet . Das Gesetz selbst soll dann bis Ende nächsten Jahres auf den Weg gebracht werden.