100-Euro-Schein liegt transparent über Bahngleis des ÖPNV bluedesign@Adobe.Stock
Verkehr 1. Februar 2023

Wer finanziert den ÖPNV?

Das 9-Euro-Ticket hat im vergangenen Sommer das Bus- und Bahnfahren so günstig und unkompliziert wie nie zuvor gemacht. Seitdem wird viel über die Preise für Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV diskutiert. Frühestens ab April soll es ein sogenanntes Deutschlandticket geben, mit dem Reisende für 49 Euro im Monat bundesweit den Nahverkehr nutzen können. Der größte Streitpunkt hierbei ist die Finanzierung. Denn die Länder wünschen sich eine stärkere Unterstützung durch den Bund. Wir fragen uns deshalb: Woher kommt das Geld für den ÖPNV?

ÖPNV Finanzierung ist undurchsichtig

Die Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs gilt in Deutschland als besonders undurchsichtig. Laut Bundesrechnungshof hat der Bund keinen Überblick darüber, wie viele Mittel er in den Öffentlichen Personennahverkehr investiert ­– es gibt einfach zu viele unterschiedliche Zahlungen, Vergünstigungen und Fördertöpfe.

Fahrkartenverkauf und Regionalisierungsmittel

Als wichtigste Finanzierungssäule gelten die Einnahmen aus dem Fahrkartenverkauf. Diese machen nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums nur einen Anteil von etwas weniger als die Hälfte der für den ÖPNV aufgewendeten Mittel aus. Deshalb beteiligt sich der Bund mit öffentlichen Zuschüssen – derzeit mit über zehn Milliarden Euro jährlich. Besonders gefördert wird dabei der Schienenpersonennahverkehr (SPNV), um die Leistungsqualität zu erhalten.

Hierfür erhalten die Länder sogenannte Regionalisierungsmittel, die durch Steuergelder finanziert werden. Diese können sie auch für Maßnahmen im schienen- und straßengebundenen ÖPNV verwenden, z. B. für Infrastrukturvorhaben oder die Beschaffung neuer Straßenbahnen und Busse. Ab diesem Jahr ist eine Erhöhung der jährlichen Dynamisierungsrate der von 1,8 auf 3,0 Prozent vorgesehen. Bis zum Jahr 2031 beläuft sich die Höhe der zusätzlichen Gelder damit auf 17,3 Milliarden Euro. Sie sollen zum einen sicherstellen, dass eine Finanzierung des ÖPNVs trotz steigender Kosten gewährleistet ist, und zum anderen den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs fördern.

Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und Ausgleichsleistungen

Eine weitere Unterstützung bietet das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG): Sind Vorhaben des schienengebundenen ÖPNVs notwendig, können Länder diese anteilig mit Bundesfinanzhilfen finanzieren. Im Jahr 2021 wurden die GVFG-Mittel bereits auf eine Milliarde Euro jährlich erhöht, ab 2025 belaufen sie sich auf zwei Milliarden Euro. Bis Ende 2019 standen zudem Entflechtungsmittel in Höhe von etwa 1,3 Milliarden Euro jährlich für den kommunalen Straßenbau und den ÖPNV zur Verfügung. Seit 2020 erhalten die Länder stattdessen einen höheren Anteil am Umsatzsteueraufkommen.

Eine zusätzliche Hilfe leisten Steuervergünstigungen und Ausgleichsleistungen für Fahrgeldausfälle (z. B. für die Beförderung schwerbehinderter Personen). Ergänzend zu diesen Leistungen fördert die Bundesregierung innovative Entwicklungen im ÖPNV – z. B. die Beschaffung von Elektrobussen und die Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen.

Dritte Finanzierungssäule für ÖPNV

Für eine Reform der bisherigen, undurchsichtigen Finanzierung sind verschiedene Ansätze denkbar. Einige Verkehrsexperten sehen Länder und Kommunen in der Pflicht, sich um eine bessere Finanzierung des ÖPNV zu kümmern. Vor allem, indem sie neue Einnahmequellen erschließen, z. B. die Einführung höherer Parkgebühren. Auch eine Reduktion der Kosten sei mit einfachen Mitteln möglich: Etwa durch die Planung von Busspuren, die den Nahverkehr beschleunigen und weniger Fahrzeuge und Personal benötigen.

Eine weitere Möglichkeit, über die Verkehrsbranche, Politik und Gesellschaft derzeit diskutieren, ist die Schaffung einer dritten Finanzierungssäule. Neben der Finanzierung aus dem Fahrkartenverkauf und öffentlichen Zuschüssen könnten in Zukunft neue Modelle umgesetzt werden, wie z. B. eine Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung, eine City-Maut, ein Bürgerticket oder die Einbindung von Arbeitgebern oder weiteren Dritten.

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