Das 9-Euro-Ticket hat im Sommer 2022 das Bus- und Bahnfahren so günstig und unkompliziert wie nie zuvor gemacht. Nach vielen politischen Diskussionen wurde zum 1. Mai 2023 dann das Deutschlandticket als dauerhaft angelegtes Nachfolgeangebot eingeführt. Es gilt wie sein Vorgängermodell in allen Bussen und Bahnen des Nah- und Regionalverkehrs. Lag der monatliche Preis für das Ticket zu Beginn bei 49 Euro, so zahlen Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mittlerweile 63 Euro pro Monat für das Deutschlandticket im Abo (Stand: 2026). Die Preissteigerung verdeutlicht den größten Streitpunkt hinter dem Angebot und das ist – wie sollte es anders sein – die Finanzierung. Wir fragen uns deshalb: Woher kommt das Geld für den ÖPNV?
ÖPNV Finanzierung ist undurchsichtig
Die Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs gilt in Deutschland als besonders undurchsichtig. Laut Bundesrechnungshof hat der Bund keinen Überblick darüber, wie viele Mittel er in den Öffentlichen Personennahverkehr investiert – es gibt einfach zu viele unterschiedliche Zahlungen, Vergünstigungen und Fördertöpfe.
Fahrkartenverkauf und Regionalisierungsmittel
Als wichtigste Finanzierungssäule gelten die Einnahmen aus dem Fahrkartenverkauf. Diese machen nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums einen Anteil von etwas weniger als die Hälfte der für den ÖPNV aufgewendeten Mittel aus. Deshalb beteiligt sich der Bund jährlich mit öffentlichen Zuschüssen in Milliardenhöhe. Besonders gefördert wird dabei der Schienenpersonennahverkehr (SPNV), um die Leistungsqualität zu erhalten.
Hierfür erhalten die Länder sogenannte Regionalisierungsmittel, die durch Steuergelder finanziert werden. Diese können sie auch für Maßnahmen im schienen- und straßengebundenen ÖPNV verwenden, z. B. für Infrastrukturvorhaben oder die Beschaffung neuer Straßenbahnen und Busse. 2023 wurde die Dynamisierungsrate der Regionalisierungsmittel von 1,8 auf 3,0 Prozent angehoben. Dadurch erhöhen sich die zur Verfügung stehenden Mittel bis zum Jahr 2031 auf insgesamt 17,3 Milliarden Euro. Auf diese Weise will der Bund sicherstellen, dass eine Finanzierung des ÖPNVs trotz steigender Kosten gewährleistet ist, und der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs vorangetrieben werden kann.
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und Ausgleichsleistungen
Eine weitere Unterstützung bietet das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG): Sind Vorhaben des schienengebundenen ÖPNVs notwendig, können Länder diese anteilig mit Bundesfinanzhilfen finanzieren. Im Jahr 2021 wurden die GVFG-Mittel bereits auf eine Milliarde Euro jährlich erhöht, seit 2025 belaufen sie sich auf zwei Milliarden Euro und seit 2026 steigen sie nochmals jährlich um 1,8 %. Bis Ende 2019 standen zudem Entflechtungsmittel in Höhe von etwa 1,3 Milliarden Euro jährlich für den kommunalen Straßenbau und den ÖPNV zur Verfügung. Seit 2020 erhalten die Länder stattdessen einen höheren Anteil am Umsatzsteueraufkommen.
Eine zusätzliche Hilfe leisten Steuervergünstigungen und Ausgleichsleistungen für Fahrgeldausfälle (z. B. für die Beförderung schwerbehinderter Personen). Ergänzend zu diesen Leistungen fördert die Bundesregierung innovative Entwicklungen im ÖPNV – z. B. die Beschaffung von Elektrobussen und die Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen.
Dritte Finanzierungssäule für ÖPNV
Für eine Reform der bisherigen, undurchsichtigen Finanzierung sind verschiedene Ansätze denkbar. Einige Verkehrsexperten sehen Länder und Kommunen in der Pflicht, sich um eine bessere Finanzierung des ÖPNV zu kümmern. Vor allem, indem sie neue Einnahmequellen erschließen, z. B. die Einführung höherer Parkgebühren. Auch eine Reduktion der Kosten sei mit einfachen Mitteln möglich: Etwa durch die Planung von Busspuren, die den Nahverkehr beschleunigen und weniger Fahrzeuge und Personal benötigen.
Eine weitere Möglichkeit, über die Verkehrsbranche, Politik und Gesellschaft derzeit diskutieren, ist die Schaffung einer dritten Finanzierungssäule. Neben der Finanzierung aus dem Fahrkartenverkauf und öffentlichen Zuschüssen könnten in Zukunft neue Modelle umgesetzt werden, wie z. B. eine Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung, eine City-Maut, ein Bürgerticket oder die Einbindung von Arbeitgebern oder weiteren Dritten.