Konnexitätsprinzip
Das Konnexitätsprinzip ist ein Begriff aus der Rechtswissenschaft und bezieht sich auf die Staatsfinanzen. Hinter dem Prinzip steckt ganz vereinfacht gesagt der Grundsatz: Wer bestellt, der bezahlt. Ganz konkret meint dies, dass Bund und Länder die Ausgaben tragen müssen, die sich aus der Wahrnehmung ihrer hoheitlichen Aufgaben ergeben. Übertragen sie diese Aufgaben auf andere staatliche Ebenen wie die Kommunen, müssen sie für einen finanziellen Ausgleich sorgen. In Deutschland ist das Konnexitätsprinzip vor allem in den Landesverfassungen verankert und prägt dort das Verhältnis zwischen Ländern und Kommunen. Auf Bundesebene gilt es nur eingeschränkt. Da die Aufteilung von Gesetzgebungskompetenz und Verwaltungshoheit jedoch nicht deckungsgleich ist und es zudem auch Gemeinschaftsaufgaben gibt, führt die praktische Anwendung des Konnexitätsprinzips häufig zu politischen Auseinandersetzungen.
KOWID-Tagung erörtert nachhaltige Infrastrukturentwicklung
Am 20. Mai 2026 lud das Kompetenzzentrum für öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge (KOWID) zur Tagung nach Leipzig ein. Bei der Veranstaltung ging es vor allem um die Finanzierung und Förderung einer nachhaltigen Infrastruktur. Wie hoch der Bedarf an finanziellen Mitteln ist, verdeutlichen Zahlen der gastgebenden Sächsischen Aufbaubank (SAB): Sie bewilligte 2025 Fördermittel in Höhe von 2,6 Milliarden Euro für Infrastruktur, Wirtschaft und soziale Projekte in Sachsen. Doch der Bedarf liegt höher. Allein für die Energieversorgung werden bundesweit 500 Milliarden Euro benötigt – hier braucht es zunehmend auch privates Kapital.
Rückblick auf den 17. Deutschen Kämmerertag
Kommunen - Quo vadis? Ein Kongress nach fast zwei Jahren Corona-Krise und kurz vor der Bundestagswahl / Ein Rückblick mit Chefredakteurin Vanessa Wilke (Der Neue Kämmerer)