Gebäudeenergiegesetz
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist die Nachfolgeregelung der Energieeinsparverordnung (EnEV) und setzt die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie um. Das Gesetz gilt für alle Wohn- und Nichtwohngebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Ziel ist es, hier Energie einzusparen und erneuerbare Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung zu nutzen. Im GEG sind die technischen Anforderungen von Heizungs- und Klimaanlagen in Gebäuden festgelegt. Außerdem werden Vorgaben für Wärmedämmungstandards und Hitzeschutz gemacht, ebenso wie für Luftaustausch in Räumen und Verringerung von Wärmebrücken. Dabei sind die energetischen Mindestanforderungen an Neubauten etwas geringer als in der EnEV. Das GEG gilt seit 1. November 2020.

Koalitionsvertrag 2025: Das erwartet Kommunen
Anfang April haben Union und SPD ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Dieser bildet die Basis für die Politik der kommenden vier Jahre. Darin identifizieren die beiden Parteien den derzeitigen Schwachpunkt der Bundesrepublik: „Im Inneren ist unsere Wirtschaft in einer anhaltenden Wachstumsschwäche.“ Welche Maßnahmen die neue Bundesregierung insbesondere zur Stärkung von Kommunen plant, lesen Sie hier.

Klimaneutrale Kommunen bis 2045?
Es gibt viel zu tun für Städte und Gemeinden. Neben den vielen Pflicht- und Selbstverwaltungsaufgaben müssen sie zahlreichen Vorgaben zu Klimaschutz- und Klimafolgeanpassungen nachkommen. Was EU und Bund jetzt von Kommunen erwarten.

Neubau: Effizienzhaus-40-Standard für alle
Die Deutsche Umwelthilfe fordert eine Erhöhung der Effizienzstandards und Absage an fossile Heizungen.
Für die Einwohner unserer Städte und Gemeinden veröffentlichen wir hier wertvolle Informationen zu nachhaltigem Leben und geben Tipps, die jeder im Alltag ganz einfach umsetzen kann.