Duale Systeme
Bis zum Inkrafttreten der Verpackungsverordnung (VerpackV) im Jahr 1991 war die Entsorgung von Verpackungsabfällen Aufgabe der Gemeinden und Landkreise. Mit der Einführung der Produktverantwortung der Hersteller entstanden zusätzlich privatwirtschaftlich organisierte Rücknahme- und Verwertungssysteme. Diese sogenannten dualen Systeme sind für das Sammeln und Verwerten von Verkaufsverpackungen zuständig. Hersteller und Vertreiber sind verpflichtet, sich an einem solchen System zu beteiligen und für ihre Verpackungen Lizenzentgelte zu zahlen. Deren Höhe richtet sich unter anderem nach Menge und Material der in Verkehr gebrachten Verpackungen. Ziel ist es, die Rücknahme und das Recycling zu fördern und die Kommunen zu entlasten. Die frühere Verpackungsverordnung wurde 2019 durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) abgelöst, das die Organisation und Finanzierung der dualen Systeme heute regelt. Eine Kennzeichnung mit dem „Grünen Punkt“ ist seitdem nicht mehr verpflichtend.
Für die Einwohner unserer Städte und Gemeinden veröffentlichen wir hier wertvolle Informationen zu nachhaltigem Leben und geben Tipps, die jeder im Alltag ganz einfach umsetzen kann.