Brennstoffemissionshandelsgesetz
Zur Einhaltung der festgelegten Klimaziele hat die deutsche Bundesregierung 2019 das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) erlassen. Dieses Gesetz bildet die rechtliche Grundlage für den Handel sowie die Bepreisung von Zertifikaten für Brennstoffemissionen auf Bundesebene. Eingeführt wurde die Möglichkeit für einen solchen nationalen Emissionsrechtehandel 2021. Seit 2026 kann der CO2-Preis für fossile Brennstoffe frei gehandelt werden, bewegt sich jedoch innerhalb eines festgelegten Korridors von 55 bis 65 Euro pro Tonne Co2. Ab 2027 soll das nationale System dann in den europäischen Emissionshandel integriert werden (EU-ETS 2). Um EU-Klimaziele zu erreichen, wird die Gesamtmenge der Zertifikate auf etwa 215 Millionen begrenzt.
Höhere Gebühren durch CO2-Steuer für Abfälle
Betreiber von Abfallverbrennungsanlagen müssen ab sofort eine CO2-Steuer für Abfälle zahlen. Für den Endverbraucher könnte das teuer werden, befürchtet der Verband kommunaler Unternehmen.
VKU im Gespräch: Von Fachkräftemangel bis Kreislaufwirtschaft
Kommunale Unternehmen haben zu kämpfen mit steigenden Kosten, Fachkräftemangel und Mindestquoten bei der Fahrzeugbeschaffung. Klimaschutz Kommune sprach mit Patrick Hasenkamp, Vizepräsident des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), über aktuelle Herausforderungen und Lösungsansätze.
BEHG-Novelle: CO2-Bepreisung für Siedlungsabfälle ab 2024
Die Bundesregierung hat einen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) vorgelegt. Darin vorgesehen ist unter anderem auch eine CO2-Bepreisung für die Abfallverbrennung ab 2024 statt, wie zuvor geplant, bereits 2023. Doch die Bepreisung von Siedlungsabfall ist allgemein umstritten.