An sich ist es nichts Neues: Alttextilien gehören in den Altkleidercontainer. Es sei denn, sie sind verschmutzt, zerrissen oder anderweitig unbrauchbar – dann dürfen sie im Restabfall entsorgt werden. Die Getrenntsammlung von Alttextilien ist in Deutschland schon seit langem gängige Praxis. Seit dem 1. Januar 2025 sind Kommunen gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) nun auch rechtlich dazu verpflichtet, Textilabfälle getrennt zu sammeln (§ 20 Abs. 2 Nr. 6). Damit setzt Deutschland entsprechende Vorgaben der EU-Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) um. Eine umfassende Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie (2025/1892/EU) sieht weitere Pflichten vor, die u. a. einheitliche Sammelsysteme, eine erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien (EPR) sowie ein jährliches Monitoring umfassen.
EU plant neues Wirtschaftssystem für Altkleidersammlung
Mit der EPR sollen Hersteller künftig finanziell stärker in die Sammlung, Sortierung und das Recycling von Alttextilien eingebunden werden. Hierfür will die EU sogenannte Textil-EPR-Systeme einführen. Diese umfassen u. a. gesetzliche Pflichten für Hersteller, die Höhe der finanziellen Beiträge sowie deren Ökomodulation (beispielsweise höhere Beiträge für Hersteller von Ultra-Fast-Fashion und Fast-Fashion). Zudem regeln sie die Rollen von Kommunen, Sammlern und Sortierern sowie Berichtspflichten.
Um all diese Pflichten umzusetzen, sind sogenannte PROs (Producer Responsibility Organisations) geplant. Diese Organisationen sollen beispielsweise Herstellerbeiträge einziehen, eine ausreichende Finanzierung für Sammlung, Sortierung und Recycling sicherstellen sowie Datenerfassung und Berichterstattung durchführen. PROs können zudem Öffentlichkeitsarbeit rund um die getrennte Alttextiliensammlung koordinieren und operative Leistungen organisieren bzw. in Auftrag geben.
„Das Hauptziel dieser Vorschriften [besteht] in der Schaffung eines Wirtschaftssystems für Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling von Textilien sowie von Anreizen für Hersteller, bei der Gestaltung ihrer Erzeugnisse die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft zu achten“, heißt es in der neuen Abfallrahmenrichtlinie. Wie genau das neue System letztlich ausgestaltet wird, ist noch offen. Bis zum 17. April 2028 müssen die Mitgliedstaaten jedoch verbindliche EPR-Systeme für Textilien inklusive der organisatorischen Strukturen (dazu gehört auch die Zulassung von PROs) aufbauen.
VKU betont Rolle der Kommunen bei Textilsammlung
Eine eventuelle Neuorganisation der textilen Abfallsammlung durch PROs sorgt bei einigen Verbänden in Deutschland für Verunsicherung – insbesondere, wenn es um die Rolle von Kommunen geht. Vizepräsident des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung, Stefan Voigt sagte in einer Pressemitteilung: „Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die kommunale Getrenntsammlungspflicht von den in Deutschland etablierten und gut funktionierenden gewerblichen, gemeinnützigen und kommunalen Sammlungen bereits erfüllt wird.“
Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) konstatiert: „In Deutschland muss die Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie […] auf eine Weiterentwicklung und Integration der bestehenden Strukturen abzielen, nicht auf deren Ersetzung.“ In einem aktuellen Rechtsgutachten hebt der Verband hervor, dass die kommunale Verantwortung für die Sammlung erhalten bleiben müsse. Kommunale Entsorger seien die einzigen Akteure, die ein flächendeckendes, verlässliches und sozial eingebettetes Sammelsystem bereitstellen könnten – inklusive der Einbindung sozialer Träger wie Caritas oder DRK, die wichtige soziale Funktionen erfüllten, heißt es dort.
Der VKU betont, dass Kommunen über erfahrene Fachkräfte, etablierte Sortierstrukturen und ein dichtes Netz an Sammelstellen verfügten. Einziges Problem sei nach wie vor die Finanzierung: Aufgrund der großen Mengen minderwertiger Fast-Fashion-Ware seien die Märkte für Alttextilien eingebrochen. Eine langfristige Stabilisierung sei nur möglich, wenn Hersteller verbindlich an den Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling beteiligt würden. Laut VKU liege ein Schlüssel hierfür in der Ökomodulation.
BDE will Sammelhoheit allein bei PROs
Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) hält Wettbewerbsmodelle zwischen Producer Responsibility Organisations dagegen für zielführend, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Um diesen Wettbewerb zu organisieren und Marktverzerrungen zu vermeiden, fordert der Verband eine starke zentrale Behörde. Die Sammelhoheit solle dabei allein bei den PROs liegen, die eine flächendeckende Sammlung in allen Gebietskörperschaften sicherstellen. „Die anhaltende Krise bei Sammlung, Sortierung und Recycling von Alttextilien erfordert schnelle finanzielle und organisatorische Maßnahmen. Nur so können wir Insolvenzen in der Branche verhindern und eine echte Kreislaufwirtschaft für Textilien aufbauen“, mahnte die Vorsitzende des Arbeitskreises Alttextilien, Dr. Inga Noll.