Seit Januar 2026 gilt das neue Elektrogesetz (ElektroG4). Das macht die Rückgabe von Elektroaltgeräten für Verbraucherinnen und Verbraucher noch etwas leichter. Denn Hersteller werden stärker in die Pflicht genommen und auch Online-Händler müssen nun Elektroaltgeräte wieder zurücknehmen. Für den Lebensmittelhandel bleibt alles beim Alten.
Elektrokleingeräte zurücknehmen: Das sind die Voraussetzungen
Wie bislang können ausgediente Elektrokleingeräte weiterhin beim Supermarkt oder Discounter um die Ecke abgeben werden. Das gilt für kleine Geräte mit einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern, wie Smartphone, Taschenlampe oder Rasierer. Achtung: Es dürfen lediglich drei Geräte gleichzeitig zurückgegeben werden. Bei größeren Altlasten gilt die Regel 1:1. So kann ein ausgedienter Staubsauger nur bei Kauf eines neuen Staubsaugers abgegeben werden.
Für Lebensmittelläden, die Altgeräte zurücknehmen müssen, gelten zwei Voraussetzungen: Das Geschäft ist mindestens 800 Quadratmeter groß und bietet mehrmals im Jahr auch Elektrogeräte zum Verkauf an. Das dürfte bei einem Großteil von Rewe, Aldi, Lidl & Co. der Fall sein. Doch woran erkennen Verbraucherinnen und Verbraucher einen Supermarkt, der verpflichtet ist, ausgediente Elektrokleingeräte zurückzunehmen? Wie schätzt man die Ladenfläche? Esther Sabokat von der Verbraucherzentrale Saarland weis Rat: „Man sollte im Supermarkt nach dem Symbol für Elektrogeräterücknahme Ausschau halten: ein grüner Stecker in der Mitte, außen herum laufen kreisförmig zwei Pfeile.“
Neue Regelung ist gut für die Kreislaufwirtschaft
Was für Verbraucherinnen und Verbraucher gut ist, hilft auch der Kreislaufwirtschaft. Mit der Verordnung wird nämlich vor allem das Netz an Rückgabestellen vergrößert, um die Sammelquote elektronischer Altgeräte zu erhöhen. Die sank nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe 2023 auf 29 % (von 32 % im Jahr 2022). Die seit 2019 geltende europäische WEEE-Richtlinie für Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall („Waste of Electrical and Electronic Equipment“) schreibt jedoch vor, dass mindestens 65 % des Elektroschrotts gesammelt werden muss.
Denn in ausgedienten Elektrogeräten und Elektrokleingeräten steckt noch Potential. Darin enthaltene Metalle wie Eisen, Kupfer und Aluminium können recycelt werden, genauso wie Edel- und Sondermetall, wie beispielsweise aus Handys. In denen stecken etwa 250 Gramm Gold pro Tonne. Das macht in der Summe schon was her. Statt das kaputte Smartphone also in der Schublade zu bunkern, kann es beim nächsten Einkauf einfach mitgenommen und umweltbewusst entsorgt werden.