Zwei Solarmodule für Steckersolar am Balkon eines Mehrfamilienhauses. Yven Dienst@Adobe.Stock
Energie 15. September 2023

Balkonkraftwerk und Steckersolar: Schneller Einstieg in den Solarstrom

Steckersolargeräte – auch Mini-PV-Anlagen oder Balkonkraftwerke genannt – sind ein schneller, vergleichsweise einfacher und kostengünstiger Einstieg für Bürgerinnen und Bürger in die eigene Erzeugung und Nutzung von Solarstrom. Bevor man sich für die Anschaffung eines solchen Systems entscheidet, sollten jedoch zunächst einige Fragen geklärt sein. Die Verwendung hat ihre Vor- und Nachteile – inklusive einiger Gegenanzeigen. Zudem müssen geltende rechtliche Bestimmungen zwingend eingehalten werden.

Was ist ein Balkonkraftwerk?

Der Name lässt vermuten, dass es sich bei einem Steckersolargerät bzw. Balkonkraftwerk um eine spezielle handelt, die über einen normalen Netzstecker an eine einfache Haushaltssteckdose angeschlossen wird. Das ist auch häufig so, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der durch die Solarmodule erzeugte elektrische Strom wird über einen Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt und direkt in den häuslichen Stromkreis bzw. in das Stromnetz eingespeist. Nur wenn dieser Wechselrichter über einen entsprechenden Netz- und Anlagenschutz verfügt, können ein Schuko-Stecker bzw. eine Schuko-Steckdose genutzt werden. Ansonsten bedarf es einer speziellen Einspeise- bzw. Energiesteckdose. Für Steckersolargeräte besteht eine gesetzlich festgelegte Leistungsgrenze von aktuell 800 Watt (AC).

Auch wenn die Anlagen gerne als Balkonkraftwerk bezeichnet werden, sind Balkonbrüstungen mitnichten der einzige Anwendungsort. Genauso gut können sie auf Dachflächen, vor Fenstern oder an Häuserfassaden angebracht werden. Steckersolargeräte heißen die flexiblen Systeme übrigens in Abgrenzung zu fest verbauten Anlagen.

Vorteile von Balkonkraftwerken

Die Mini-PV-Anlagen bieten gegenüber herkömmlichen Photovoltaikanlagen vor allem drei Vorteile:

  1. Einfache und günstige Installation: Der Anschluss eines Balkonkraftwerks kann von der Privatperson selbst durchgeführt werden und bedarf keines Elektrikers. Dank der schnellen Installation ist das System auch hochgradig mobil und kann z. B. nach einem Umzug problemlos weitergenutzt werden.
  2. Günstige Anschaffung: Die Kleinanlagen kosten nur einige Hundert Euro und sind damit selbst für Geringverdienende erschwinglich.
  3. Beitrag zur Energiewende: Die simple Handhabung und geringen Kosten ermöglichen es Personen aus allen Einkommensschichten, sich an der Erzeugung von Solarstrom zu beteiligen und so einen Beitrag zur zu leisten.

Nachteile von Balkonkraftwerken

Ein Nachteil gegenüber großen PV-Anlagen ist die relativ geringe Leistung von maximal 800 Watt. Dabei handelt es sich wohlgemerkt nicht um die Leistung der Solarzellen, sondern um die Anschlussleistung (AC) des Wechselrichters. Man kann also durchaus zwei Solarmodule mit je 400 bis 450 Watt betreiben, solange der Wechselrichter nicht mehr als 800 Watt ins Stromnetz einspeist. Zudem ist die Obergrenze von Solarzellen bei Steckergeräten auf 2000 Watt limitiert.

Anforderungen und Gegenanzeigen

Für einen sicheren, gesetzeskonformen und wirtschaftlichen Betrieb von Steckersolargeräten sind folgende Punkte zu beachten:

Einwilligung des Vermieters

Seit 2024 haben Mieterinnen und Mieter einen grundsätzlichen Anspruch auf die Nutzung von Balkonkraftwerken. Gemäß Mietrecht dürfen Vermieter einer Nutzung entsprechender Geräte nicht mehr pauschal widersprechen. Auch für Wohnungseigentümer gelten hier einfachere Regelungen, da Steckersolargeräte gesetzlich als privilegierte Maßnahmen betrachtet werden. Durch entsprechende Beschlüsse kann eine Eigentümergemeinschaft die Art der Anbringung jedoch einschränken.

Ausrichtung

Bei entsprechendem Sonnenertrag amortisiert sich der Kaufpreis über den gesparten Strom (zwischen 100 und 200 Euro jährlich – Tendenz steigend) innerhalb von fünf bis sechs Jahren. Um ein Steckersolargerät wirtschaftlich zu betreiben, muss allerdings die Ausrichtung zur Sonne stimmen. Optimal ist hier eine Dachfläche mit Südausrichtung. Die Höhe des jährlichen Ertrags ist zudem eine Frage des Winkels, in dem die Module ausgerichtet sind. Auch im Osten und Westen lässt sich in der Regel so noch genügend Sonne abgreifen, damit sich eine Anschaffung auszahlt. Schauen die Solarmodule hingegen nach Norden, lohnt sich der Kauf eines Geräts leider nicht. Eine weitere Gegenanzeige sind Objekte wie Bäume, Gebäude oder Bauteile wie andere Balkone, die die Solarzellen verschatten.

Montage

Die Solarmodule müssen sicher montiert werden, um z. B. deren Herabfallen von Wänden, Balkonen etc. zu verhindern. Herstellerangaben gilt es dahingehend dringend zu beachten.

Anmeldung bei Marktstammdatenregister

Solarstecker-Geräte müssen beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist seit Inkrafttreten des Solarpakets 1 nicht mehr erforderlich.

Denkmalschutz

Steht ein Gebäude unter Denkmalschutz, bedarf es einer Erlaubnis der zuständigen Denkmalschutzbehörde für das Anbringen von Solarstromanlagen. Aktuell ist rechtlich nicht abschließend geklärt, was Vorrang hat – die Energiewende oder der Denkmalschutz.

Förderungen von Balkonkraftwerken

Viele Kommunen, Landkreise, Bundesländer und Verbände fördern die Anschaffung von PV-Anlagen, inklusive Steckersolargeräten. Allerdings ist dies häufig an Auflagen gebunden, weshalb sich Bürgerinnen und Bürger, die eine Förderung in Anspruch nehmen möchten, vorher gut über die Fördervoraussetzungen informieren sollten.

Insgesamt ist mit dem Solarpaket 1 die Anschaffung von Balkonkraftwerken vom Gesetzgeber seit 2024 deutlich vereinfacht worden. So wurde die Leistungsgrenze von 600 auf 800 Watt angehoben, auch die Anmeldung entsprechender Geräte beim Netzbetreiber entfällt. Zudem ist die Installation rückwärts laufender Zähler bis zur Installation eines Zweirichtungszählers vorübergehend zugelassen. Diese Änderungen sorgen für einen niedrigschwelligeren Einstieg und eine schnellere Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken.

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