Einspeisevergütung
Die im deutschen Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) geregelte Einspeisevergütung ist eine Förderung, die der Besitzer oder die Besitzerin einer Photovoltaik-Anlage ab deren Inbetriebnahme über zwanzig Jahre hinweg für überschüssigen Strom erhält. Der jeweilige Netzbetreiber zahlt sie abhängig von der Größe, der Leistungsstärke und dem Zeitpunkt des Anschlusses der PV-Anlage und der Art der Einspeisung des Stroms in Cent pro Kilowattstunde (kWp). Ab der Inbetriebnahme sinkt sie halbjährlich um einen Prozent. Die Einspeisevergütung orientiert sich am Marktpreis des Stroms und wird durch den Bund finanziert. Ortsabhängig werden darüber hinaus Investitionszuschüsse durch Länder und Kommunen zur Verfügung gestellt, um die Energiewende zu unterstützen.