Lexikon

Einspeisevergütung

Die im deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelte Einspeisevergütung ist eine Förderung, die Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaik-Anlagen ab deren Inbetriebnahme über 20 Jahre für in das Stromnetz eingespeisten Solarstrom erhalten. Der jeweilige Netzbetreiber zahlt sie abhängig von der Anlagengröße, dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und der Art der Einspeisung in Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh). Die Höhe der Einspeisevergütung wird gesetzlich festgelegt und sinkt für neu in Betrieb gehende Anlagen in regelmäßigen Abständen (Degression). Ziel ist es, den Ausbau der Photovoltaik planbar zu fördern und gleichzeitig die Kostenentwicklung zu berücksichtigen. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des EEG-Fördersystems, das seit 2022 aus dem Bundeshaushalt unterstützt wird. Neben der Einspeisevergütung stellen Länder und Kommunen teilweise zusätzliche Investitionszuschüsse für Photovoltaik-Anlagen bereit, um den Ausbau erneuerbarer Energien vor Ort zu fördern.

Balkonkraftwerk
Energie Bundesweit 4. Dezember 2025

Balkonkraftwerke boomen: Mini-PV-Anlagen werden immer beliebter

Die Zahl der Haushalte, die sich ein Balkonkraftwerk zulegen, ist ungebrochen hoch – und das obwohl die Einspeisevergütung für PV-Anlagen auf dem Prüfstand steht. Neben den nach wie vor hohen Energiekosten sind vor allem verbesserte gesetzliche Rahmenbedingungen und niedrige Anschaffungskosten für die hohe Nachfrage verantwortlich. Viele Städte und Kommunen fördern außerdem die „Energiewende zum Mitmachen“.

Für die Einwohner unserer Städte und Gemeinden veröffentlichen wir hier wertvolle Informationen zu nachhaltigem Leben und geben Tipps, die jeder im Alltag ganz einfach umsetzen kann.