Einspeisevergütung
Die im deutschen Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) geregelte Einspeisevergütung ist eine Förderung, die der Besitzer oder die Besitzerin einer Photovoltaik-Anlage ab deren Inbetriebnahme über zwanzig Jahre hinweg für überschüssigen Strom erhält. Der jeweilige Netzbetreiber zahlt sie abhängig von der Größe, der Leistungsstärke und dem Zeitpunkt des Anschlusses der PV-Anlage und der Art der Einspeisung des Stroms in Cent pro Kilowattstunde (kWp). Ab der Inbetriebnahme sinkt sie halbjährlich um einen Prozent. Die Einspeisevergütung orientiert sich am Marktpreis des Stroms und wird durch den Bund finanziert. Ortsabhängig werden darüber hinaus Investitionszuschüsse durch Länder und Kommunen zur Verfügung gestellt, um die Energiewende zu unterstützen.
Balkonkraftwerke boomen: Mini-PV-Anlagen werden immer beliebter
Die Zahl der Haushalte, die sich ein Balkonkraftwerk zulegen, ist ungebrochen hoch – und das obwohl die Einspeisevergütung für PV-Anlagen auf dem Prüfstand steht. Neben den nach wie vor hohen Energiekosten sind vor allem verbesserte gesetzliche Rahmenbedingungen und niedrige Anschaffungskosten für die hohe Nachfrage verantwortlich. Viele Städte und Kommunen fördern außerdem die „Energiewende zum Mitmachen“.
Für die Einwohner unserer Städte und Gemeinden veröffentlichen wir hier wertvolle Informationen zu nachhaltigem Leben und geben Tipps, die jeder im Alltag ganz einfach umsetzen kann.