Lexikon

Rekommunalisierung

Rekommunalisierung bezeichnet den Prozess, bei dem eine zuvor (teil-)privatisierte Aufgabe innerhalb der Daseinsvorsorge wieder in kommunale Hand zurückgeführt wird. Die Kommune übernimmt die vorher ausgelagerte Aufgabe wieder selbst oder gründet ein eigenes Unternehmen, welches sich der Leistungserbringung widmet. Das kann Bereiche wie Energieversorgung, Wasser, Abfallentsorgung oder öffentlichen Personennahverkehr betreffen. Zu den häufigsten Gründen für eine Rekommunalisierung gehört u. a. der Wunsch, finanzielle Gewinne vollständig in der Kommunen zu behalten. Außerdem müssen kommunale im Gegensatz zu (teil-)privatisierten Unternehmen keine Umsatzsteuer auf Personalkosten zahlen, was wiederum Kosten einspart.