Lexikon

Öffentliche Beschaffung

Öffentliche Beschaffung bezeichnet den Einkauf von Waren und Dienstleistungen für den öffentlichen Bedarf bzw. durch einen Käufer aus dem öffentlichen Sektor. Bei den eingekauften Gütern handelt es sich um solche, die die öffentliche Hand nicht selbst erstellt bzw. erbringt. Größter öffentlicher Beschaffer sind – noch vor Ländern und Bund – die Kommunen. Das Beschaffungswesen gilt bereits seit Längerem als wichtiges Instrument des produktbezogenen Umweltschutzes. Seit 2016 ist es als solches auch in den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen der Agenda 2030 festgehalten.

Öffentliche Beschaffung
Digitalisierung Bundesweit 2. Februar 2023

Öffentliche Beschaffung: Wirtschaftlichkeit vs. Klimaschutz

Klimaschutz spielt in vielen rechtlichen Belangen eine zunehmend größere Rolle. Für Kommunen wird dies beim Thema öffentliche Beschaffung sehr deutlich. Denn hier gilt es in nachhaltig produzierte Produkte zu investieren und umweltbewusst agierenden Unternehmen den Vorzug zu geben. Dass dies nicht ganz günstig ist, liegt auf der Hand. Eine Bestandsaufnahme.