Lexikon

Öffentlich-Private Daseinsvorsorge

Öffentlich-Private Daseinsvorsorge (ÖPD) bezeichnet alle Formen der Zusammenarbeit zwischen Kommunen und privaten Unternehmen zum Zweck, existenzielle Daseinsvorsorge zu gewährleisten. Sie nimmt damit eine Sonderrolle innerhalb der Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) ein. Zu den ÖPD-Bereichen gehören klassischerweise Energieversorgung, Wasser, Abfallentsorgung und öffentlicher Personennahverkehr. Während die Kommune in der Regel für Planung, Kontrolle und langfristige Ziele der gemischtwirtschaftlichen Unternehmung zuständig bleibt, übernimmt der private Partner bestimmte Aufgaben oder Dienstleistungen im jeweiligen Daseinsvorsorgebereich. Die Zusammenarbeit wird vertraglich geregelt und kann je nach Modell unterschiedlich ausgestaltet werden. Öffentlich-Private Daseinsvorsorge kann also dazu beitragen, kommunale Aufgaben wirtschaftlich und effizient und bürgerorientiert umzusetzen.