Kooperationsgesellschaft
Bei einer Kooperationsgesellschaft arbeiten zwei rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unter-
nehmen an der Realisierung gemeinsamer Projekte. Dabei behalten beide Vertragspartner ihre
rechtliche Identität bei. Im kommunalen Kontext bezeichnet eine Kooperationsgesellschaft die Zusammenarbeit von Kommune mit einem oder mehreren Partnern, meist privaten Unternehmen. Diese übernehmen i.d.R. Aufgaben innerhalb der öffentlichen Daseinsvorsorge. Typische Bereiche sind Energieversorgung, Abfallwirtschaft oder Mobilität. Die Kommune ist dabei aktiv an der Ge-
sellschaft beteiligt, etwa als Mitgesellschafterin, und kann so Einfluss auf Entscheidungen und Aus-
richtung nehmen. Durch die Verbindung von öffentlichem Auftrag und unternehmerischem Know-
how können Projekte wirtschaftlich und zielgerichtet umgesetzt werden. Kooperationsgesellschaf-
ten ermöglichen kommunales Handeln, auch wenn eigenes Fachpersonal oder Kapital begrenzt
ist.