Lexikon

Interessenbekundungsverfahren

Ein Interessenbekundungsverfahren hilft Kommunen, frühzeitig zu klären, ob und in welcher Form Unternehmen an einem geplanten Projekt interessiert sind. Gleichzeitig dient es dazu zu prüfen, ob und inwieweit private Unternehmen staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten ebenso gut oder besser erbringen können. Dafür stellen Kommunen erste Informationen bereit, etwa zum Standort oder zu den Zielen des Vorhabens. Unternehmen können daraufhin unverbindlich ihr Interesse bekunden und mögliche Lösungsansätze skizzieren. Auf diese Weise erhalten Kommunen einen Überblick über Marktstrukturen, Kompetenzen und realisierbare Optionen. Das erleichtert die Vorbereitung einer späteren, rechtssicheren Ausschreibung und unterstützt die Auswahl geeigneter Partner.