Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus Sonne, Wind, Wasser und Biomasse in das öffentliche Netz. Es bildet das Rückgrat der deutschen Energiewende und soll dazu beitragen, bis zum Jahr 2030 achtzig Prozent des Strombedarfs durch erneuerbare Energien zu decken. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde das Gesetz im Jahr 2023 umfassend überarbeitet. Die Novelle brachte höhere Vergütungssätze für Solaranlagen und vereinfachte Verfahren für kleinere Projekte. Ab 2025 gilt eine niedrigere Grenze für die Direktvermarktung von Strom ab einer Leistung von 25 Kilowatt Leistung, begleitet von sinkenden Einspeisevergütungen. Kommunen profitieren vom EEG durch mehr Handlungsspielraum, Beteiligung an Windparks und die Förderung von Bürgerenergie.