Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bildet den rechtlichen Rahmen für die Versorgung mit Strom, Gas und Wasserstoff in Deutschland. Es regelt den Netzbetrieb und -zugang, die Entflechtung von Netzbetrieb sowie den Wettbewerb auf den Energiemärkten und die Verbraucherrechte. Ziel des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, effiziente, verbraucherfreundliche sowie umweltverträgliche und treibhausgasneutrale Energieversorgung. Das EnWG enthält zudem verbindliche Pflichten für Netzbetreiber, etwa zur Transparenz, Diskriminierungsfreiheit, zum Netzanschluss und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Für Kommunen ist das Gesetz vor allem bei Konzessionsverträgen, der kommunalen Energie- und Wärmeplanung sowie bei Fragen zum Netzbetrieb und zur Rekommunalisierung von Bedeutung.