Dienstleistungsvertrag
Ein Dienstleistungsvertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen einer Kommune und einem privatwirtschaftlichen Anbieter für eine klar definierte Dienstleistungsaufgabe. Dabei bleibt die Kommune verantwortlich für Planung und Kontrolle des jeweiligen Aufgabenbereichs, überträgt aber einzelne Leistungen an ein externes Unternehmen. Typische Beispiele hierfür sind Reinigungsdienste, Winterdienste oder bestimmte Leistungen im Bereich der Energieversorgung. Im Vertrag werden Umfang, Qualität, Laufzeit und Vergütung der Leistung festgelegt. Dienstleistungsverträge bieten Kommunen die Möglichkeit, flexibel auf personelle oder fachliche Engpässe zu reagieren und Aufgaben effizient durchzuführen, ohne eigene Strukturen zur Leistungserbringung ausbauen zu müssen.