CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
Mit dem am 19. April 2017 in Kraft getretenen CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz wurde die CSR-Richtlinie (2014/95/EU) in deutsches Recht umgesetzt. Diese wurde durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) weiterentwickelt und erweitert. Demnach müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute, Versicherungen sowie weitere große Unternehmen ihren (Konzern-)Lagebericht um umfassende Nachhaltigkeitsangaben ergänzen. Dazu zählen Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte, zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption sowie zu Governance-Aspekten. Die Berichterstattung erfolgt nach einheitlichen europäischen Standards und folgt weiterhin dem „Comply or Explain“-Prinzip.
Nachhaltigkeitsmanagement in Städten und Gemeinden
Viele Kommunen haben sich bereits auf den Weg gemacht hin zu einem nachhaltigeren Leben, Wirtschaften und Verwalten. Damit Nachhaltigkeit aber nicht nur eine hohle Phrase bleibt, können sie sich mit Erklärungen und Indizes verbindlich dazu verpflichten und ihre Bemühungen damit messbar, sichtbar und vergleichbar machen.