Bioabfallverordnung
Die Bioabfallverordnung (BioAbfV) legt bundesweit fest, wie Bioabfälle gesammelt, aufbereitet und verwertet werden müssen. Sie soll sicherstellen, dass aus Küchen- und Gartenabfällen hochwertige Produkte wie Kompost oder Biogas entstehen – ohne Störstoffe, die Umwelt und Böden belasten. Dafür müssen Bioabfälle möglichst frei von Fremdmaterialien wie Plastik, Glas, Metall, Hygieneartikeln oder kompostierbaren Tüten sein, die sich nicht ausreichend zersetzen. Seit dem 1. Mai 2025 gilt der neue § 2a BioAbfV, der strengere Grenzwerte vorgibt: Maximal drei Prozent Störstoffe sind zulässig, bei kompostierbaren Kunststoffen nur ein Prozent. Kommunen und Entsorger führen dazu verstärkt Sichtkontrollen durch und dürfen verunreinigte Tonnen stehen lassen.