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Die Katastrophe im Ahrtal vor gut zwei Jahren hat vielerorts die Augen für die Dringlichkeit eines verbesserten Hochwasserschutzes geöffnet. Aus gutem Grund: Starkregenereignisse, die solch zerstörerische Hochwasser hervorrufen können, kommen im Zuge des Klimawandels immer häufiger vor. In diesem Bewusstsein nehmen auch mehr und mehr Kommunen Förderungen für den Hochwasserschutz in Anspruch. Im Ahrtal selbst haben sich nun zudem mehrere Kommunen und Landkreise zusammengeschlossen, um gemeinsam an einer überörtlichen ganzheitlichen Hochwasservorsorge zu arbeiten.

Stark gestiegene Förderzuschüsse für Hochwasserschutz

Aktuelle Zahlen aus Hessen zeigen, wie sehr sich der Umgang mit dem Thema Hochwasserschutz auf kommunaler Ebene in den letzten Jahren gewandelt hat. Erhielten hier 2019 noch lediglich vier und 2020 13 Kommunen Fördergelder für Hochwasserschutzmaßnahmen, waren es im Katastrophenjahr 2021 hingegen 80. Auch 2023 ließen bis zur Jahresmitte bereits wieder knapp drei Dutzend (34) Kommunen Maßnahmen zur Hochwasser- und Starkregenvorsorge fördern. Die Förderzuschüsse des Landes Hessen für Risikomanagement, Fließpfadkarten oder Baumaßnahmen stiegen dementsprechend von etwa 230.000 (2019) auf 6,6 Mio. Euro (2022).

Länderübergreifende Kooperationen im Ahr-Einzugsgebiet

Im Einzugsgebiet der Ahr planen Landkreise und Kommunen inzwischen Hochwasserschutzmaßnahmen gemeinsam. Vor einigen Wochen haben Vertreterinnen und Vertreter der rheinland-pfälzischen Landkreise Ahrweiler und Vulkaneifel sowie des Landkreises Euskirchen, der Stadt Bad Münstereifel und der Gemeinde Blankenheim in Nordrhein-Westfalen eine entsprechende Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Damit wurde das Planungsbündnis der bereits seit Juli bestehenden „Lenkungsgruppe überörtlicher Maßnahmenplan“ des Landkreises Ahrweiler nicht nur um weitere Beteiligungen erweitert, sondern auch länderübergreifend ausgeweitet.

Cornelia Weigand, Landrätin des Landkreises Ahrweiler, begründete den Zusammenschluss: „Uns eint das sehr anspruchsvolle Ziel, praktikable und nachhaltige überörtliche Maßnahmen zu entwickeln, die in ihrer Gesamtheit eine signifikante Wirkung erzielen. Ergänzt durch die örtliche Hochwasser- und Starkregenvorsorge kommt dies allen Ahranliegern zugute.“ Laut der Landrätin würden in der Kooperation auf bundesweit einzigartige Weise die Einzugsgebiete der Ahr in ihrer Gesamtheit überplant, statt nur in den Kreisgrenzen „zu verharren“. Erste Aufgabe der Lenkungsgruppe ist es nun, einen Plan zu erstellen, der sämtliche fachlich sinnvollen Risikovorsorgemaßnahmen mit überörtlicher Wirkung zusammenträgt, spezifiziert sowie hinsichtlich ihrer Wirkung analysiert und bewertet.

Starke Partnerschaften und gemeinsames Handeln

Eine der größten Herausforderungen lag 2021 nach der Katastrophe im Ahrtal darin, die Unmengen von Sperrmüll und sonstigen Abfällen abzutransportieren, um die Seuchengefahr zu minimieren und die elementare Hygiene des öffentlichen und privaten Raums zu gewährleisten. Neben den Abfallwirtschaftsbetrieben des Kreises Ahrweiler war auch REMONDIS mit einer LKW-Flotte sofort zur Stelle. Die Helfer aus der privaten und kommunalen Abfallwirtschaft nahmen nicht nur unmittelbar nach der Katastrophe einfach ihren Dienst auf, obwohl viele privat und an ihrem Arbeitsplatz selber von der Flut betroffen waren. Sie leisteten freiwillig unzählige Überstunden und arbeiteten auch an Wochenenden, um den Menschen wenigstens die Sorge um die öffentliche Hygiene zu nehmen und den zerstörten Hausrat schnellstmöglich abzufahren. Über 300.000 Tonnen Abfall mussten allein im Ahrtal abtransportiert werden – eine Logistik, die nur dank starker Partnerschaften möglich war.

Das geplante Heizungsgesetz ist noch lange nicht erlassen und macht dennoch bereits seit Wochen einen Riesenwirbel. Die Gründe dafür scheinen hauptsächlich in einer unglücklichen Kommunikation seitens des Gesetzgebers zu liegen, erscheinen die geplanten Maßnahmen doch bei genauerer Betrachtung nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig, um die Klimaziele einzuhalten. Was unter Bürgerinnen und Bürgern für große Verunsicherung sorgt, ist ein vermeintlicher Zwang zum Austausch alter Gas- und Ölheizungen gegen Wärmepumpen, den es so nicht gibt. Kommunen und Städte sind indes dazu verpflichtet, in den kommenden Jahren umfangreiche Daten zu Energieverbrauch und Zustand von Gebäuden zu erheben.

Kommunale Wärmeplanung für klimaneutrale Wärmeversorgung

Die gebäudebezogenen Daten sollen bis 2026 in den Städten bzw. bis 2028 in den Kommunen erhoben werden, um darauf aufbauend Pläne für eine komplett klimaneutrale Wärmeversorgung ab 2045 zu erarbeiten. Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentraler Gegenstand der Pflicht zum Austausch alter Gas- und Ölheizungen. Mit ihrer Hilfe soll unter anderem eine breite Versorgung durch Fernwärme sichergestellt werden. Liegt noch keine kommunale Wärmeplanung vor, dürfen beim Heizungsaustausch auch neue Gasheizungen verbaut werden, solange sie später mit Wasserstoff betrieben werden können. Ansonsten gilt, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien betrieben werden müssen. Ausgenommen hiervon sind über 80-Jährige sowie Personen, die Bürger-, Wohngeld oder den Kinderzuschuss beziehen.

Zwar tragen die Bundesländer die Verantwortung für die Datenerhebung, doch dürfen sie diese an die Kommunen weiterreichen. Von letzteren befürchten viele jedoch, zu wenig Personal für diese Aufgabe zur Verfügung zu haben. Nichtsdestotrotz begrüßt der Deutsche Städte- und Gemeindebund einem Bericht der Zeit zufolge die kommunale Wärmeplanung und die dadurch ermöglichte effizientere Nutzung der Fernwärmenetze.

Vorreiter und Spätzünder in der kommunalen Wärmeplanung

Die Ambitionen bei kommunaler Wärmeplanung gehen deutschlandweit stark auseinander. In Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind zum Teil schon jetzt die Städte zur Erstellung eines Wärmeplans für die kommenden Jahre verpflichtet. Schleswig-Holstein möchte eine Vorreiterrolle einnehmen und zum „ersten klimaneutralen Industrieland“ werden. Hierfür wird momentan ein Bürgschaftsprogramm in Höhe von zwei Milliarden Euro zum Aufbau kommunaler Wärmenetze durch die Stadtwerke erarbeitet.

In Bayern und Nordrhein-Westfalen beschäftigen sich bereits Hunderte Kommunen freiwillig mit der Datenerhebung für die Wärmeplanung. NRW fördert diese Anstrengungen 2023 noch zu 90 Prozent (in strukturschwachen Kommunen sogar zu 100 Prozent) – allerdings soll der förderfähige Anteil in den kommenden Jahren sinken. Als Modellkommunen gelten hier Mönchengladbach und Köln. In Mönchengladbach wurden bereits Daten zu rund 450 städtischen Gebäuden erhoben. Bis Ende des Jahres will man eine kommunale Wärmeplanung unter Einbeziehung der Privathaushalte abgeschlossen haben. In München hat man schon vor anderthalb Jahren mit der Wärmeplanung begonnen, und in Hamburg besteht seit 2016 ein straßengenaues Wärmekataster für die potentielle Fernwärmenutzung.

Andernorts hinkt man indes noch deutlich hinterher. Im Saarland, in Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Thüringen gibt es aktuell weder freiwillige Vorläufer-Kommunen noch gesetzliche Regelungen, die dem neuen Bundesgesetz vorweggreifen. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund zeigt sich dennoch zuversichtlich, dass die Kommunen ihre Wärmepläne – nicht zuletzt wegen der Planungssicherheit für Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich Anschlüssen an Nah- oder Fernwärmenetze – so schnell wie möglich erstellen werden.