Balkonkraftwerk Brebca@Adobe Stock
Energie 4. Dezember 2025

Balkonkraftwerke boomen: Mini-PV-Anlagen werden immer beliebter

Die Zahl der Haushalte, die sich ein Balkonkraftwerk zulegen, ist ungebrochen hoch – und das obwohl die Einspeisevergütung für PV-Anlagen auf dem Prüfstand steht. Neben den nach wie vor hohen Energiekosten sind vor allem verbesserte gesetzliche Rahmenbedingungen und niedrige Anschaffungskosten für die hohe Nachfrage verantwortlich. Viele Städte und Kommunen fördern außerdem die „Energiewende zum Mitmachen“.

Der Boom bei Balkonkraftwerken hält auch 2025 weiter an: Über 392.000 neue Anlagen wurden bis Oktober bei der Bundesnetzagentur angemeldet. Damit dürften ähnlich hohe Inbetriebnahmen wie im Vorjahr zu erwarten sein. Zuletzt waren jedes Jahr Rekordzahlen erreicht worden. 2024 lag das Endergebnis bei rund 445.000 Stecker-Solaranlagen – knapp 45-mal so viel wie noch 2021 –, 2023 waren es gut 286.000. Für 2025 war eigentlich mit einem stärkeren Rückgang gerechnet worden, da Wirtschaftsministerin Katherina Reiche die bisherige mit einem „Realitätscheck“ der auf den Prüfstand stellen wollte.

Dass sich die diesjährigen Neubetreiberinnen und -betreiber der kleinen PV-Anlagen von den Plänen der Wirtschaftsministerin nicht entmutigen ließen, hat mehrere Gründe. So haben Balkonkraftwerke in Zeiten anhaltend hoher Stromkosten durchaus auch ohne Einspeisevergütung ihren Reiz. Die Mini-PV-Anlagen dienen hauptsächlich dazu, die Grundlast für Geräte wie Kühlschränke und Gefriertruhen, Router etc. im Haushalt abzudecken. In Verbindung mit den mittlerweile geringen Anschaffungspreisen von wenigen Hundert Euro amortisieren sie sich bereits nach zwei bis fünf Jahren. Die Lebensdauer eines Balkonkraftwerks liegt bei etwa 20 Jahren.

Verbesserte Rahmenbedingungen für Balkonkraftwerke

Daneben wirken sich verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen positiv auf die Anschaffung aus. Zum 16. Mai 2024 wurde die Leistungsobergrenze für Wechselrichter von 600 auf 800 Watt erhöht. Seitdem dürfen die Anlagen bis zu einem Drittel mehr Strom erzeugen – und damit beispielsweise einen zusätzlichen Laptop betreiben. Die höhere Leistung trägt gleichwohl zur schnelleren Amortisation bei. Zudem hat die Anmeldung einer Mini-PV-Anlage nur noch bei der Bundesnetzagentur zu erfolgen. Zuvor mussten Betreiberinnen und Betreiber ihre Stecker-Solaranlagen auch beim lokalen Energieversorger anmelden.

Ab Dezember dieses Jahres kommt eine große Erleichterung in der Installation hinzu: Dank der neuen Norm DIN VDE V 0126-95 können dann Anlagen mit einer zulässigen Modulleistung von bis zu 960 Watt einfach per Schuko-Stecker ans Hausnetz angeschlossen werden. Bisher war die Verbindung an einen Wieland-Anschluss mit einem speziellen Energiesteckvorrichtungsstecker nötig, was eine Installation durch einen Elektrofachbetrieb erforderte. Dies ist künftig nur noch bei Modulleistungen über 960 Watt und bis zu 2.000 Watt Pflicht. Die maximale Wechselrichterleistung von 800 Watt, das, was tatsächlich an Energie im Hausnetz landet, bleibt hierbei unberührt.


Städte und Gemeinden fördern Balkonkraftwerke

Insgesamt waren Ende Oktober 1.180.000 Balkonkraftwerke bei der Bundesnetzagentur angemeldet. Damit sind knapp drei Prozent aller deutschen Haushalte mit einer Mini-PV-Anlage ausgestattet. Zusammen kommen die Anlagen auf eine Leistung von rund 1.170 Megawatt – etwas mehr, als das abgeschaltete Atomkraftwerk Isar 1 an Strom produzierte (912 Megawatt). Verglichen mit den großen Gebäudesolaranlagen, die mit knapp 75.720 Megawatt mit Abstand den meisten Solarstrom lieferten, ist das allerdings ein eher geringer Wert. Dennoch sollte der Effekt der kleinen PV-Anlagen nicht unterschätzt werden. Dank der stark verbesserten Rahmenbedingungen bieten sie einen besonders kostengünstigen, schnellen und bürgernahen Weg in die Energiewende.

Letztlich trägt jedes neu installierte Balkonkraftwerk ein Stück zur klimafreundlichen Stromerzeugung bei. Einige Bundesländer (Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen) sowie zahlreiche Städte und Gemeinden bieten deshalb sogar Förderungen für Mini-PV-Anlagen an. Das Portal Finanztip führt eine umfangreiche Liste von Förderprogrammen, die teilweise bis zu 500 Euro umfassen.

Der Betrieb einer Stecker-Solaranlage ist übrigens nicht nur Personen mit Wohneigentum vorbehalten. Seit einer Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. Oktober 2024 haben Mieterinnen und Mieter sogar einen Anspruch auf die Möglichkeit zur Eigenstromerzeugung. Tatsächlich stehen viele der Fördergelder einzig Haushalten mit geringem Einkommen oder Menschen zur Verfügung, die zur Miete wohnen. Eine Energiewende zum Mitmachen sozusagen – für alle.

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