Verwaltungsakzessorietät
Verwaltungsakzessorietät bedeutet, dass die strafrechtliche Bewertung eines Verhaltens im Umweltbereich an verwaltungsrechtliche Vorgaben anknüpft. Strafrechtliche Konsequenzen greifen beispielsweise dann, wenn gegen geltende umweltrechtliche Anforderungen, Genehmigungen oder Verbote verstoßen wird. Ein typisches Beispiel ist die illegale Abfallentsorgung: Strafrechtliche Maßnahmen können ergriffen werden, wenn die Entsorgung gegen bestehende verwaltungsrechtliche Vorschriften, etwa Genehmigungsauflagen oder Entsorgungsverbote, verstößt. Dies gilt auch dann, wenn kein individueller Verwaltungsakt im Einzelfall ergangen ist. Das Prinzip der Verwaltungsakzzessorietät stellt somit sicher, dass strafrechtliche Sanktionen an die Verletzung verwaltungsrechtlicher Umweltvorgaben anknüpfen und dadurch eine kohärente Rechtsanwendung gewährleistet wird.