Lexikon

Kommunalabwasserrichtlinie (KARL)

Die Kommunalabwasserrichtlinie (KARL; Richtlinie (EU) 2024/3019) ist eine EU-Richtlinie zur Behandlung von kommunalem Abwasser, die seit Januar 2025 die Richtlinie 91/271/EWG ersetzt und bis Mitte 2027 in nationales Recht überführt werden muss. Kernstück von KARL ist die Einführung der vierten Reinigungsstufe, mit der Kläranlagen künftig Spurenstoffe wie Arzneimittelrückstände, Kosmetikbestandteile und PFAS aus dem Abwasser entfernen müssen. Der Ausbau der Anlagen ist ab einem Einwohnerwert (EW) von 150.000 verpflichtend und bis 2045 gestaffelt umzusetzen. In Gebieten, wo die Spurenstoffeinleitung ein besonders hohes Risiko darstellt, müssen Kläranlagen ab einem EW von 10.000 nachgerüstet werden. KARL nimmt Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetika verstärkt in die Verantwortung. Darüber hinaus umfasst die Richtlinie weitere Anforderungen, darunter ein Monitoring ausgewählter Krankheitserreger (darunter u. a. Polio- und Influenzaviren) zur Unterstützung der Gesundheitsüberwachung, strengere Grenzwerte für Stickstoff und Phosphor sowie Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz mit dem Ziel, größere Kläranlagen langfristig energieneutral zu betreiben.