Lexikon
Gemischtwirtschaftliches Unternehmen
Ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen ist eine Kapitalgesellschaft, an der sowohl private als auch öffentliche Anteilseigner beteiligt sind. Das sind meistens kommunale Unternehmen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft oder GmbH. Beide Eigner besitzen bei Entscheidungen in den zuständigen Unternehmensorganen Einfluss, sodass Beschlüsse durchgesetzt oder verhindert werden können. Für Kommunen kann diese Unternehmensform wirtschaftliche Vorteile bieten und Investitionen erleichtern. Gleichzeitig können durch die Einbindung privater Partner die Qualität von Dienstleistungen verbessert und Innovationen vorangetrieben werden – was zu einer höheren finanziellen Stabilität beitragen kann.