Erweiterte Herstellerverantwortung
Die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) folgt dem Verursacherprinzip: Wer Produkte auf den Markt bringt, trägt auch Verantwortung für die daraus entstehenden Abfälle. Hersteller beteiligen sich deshalb insbesondere an den Kosten für Sammlung und Verwertung. In Deutschland ist die Produktverantwortung im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verankert. Dabei arbeiten Hersteller oder beauftragte Organisationen auch mit kommunalen Entsorgern zusammen. Seit 2025 gelten in der EU neue Vorgaben für Textilien und Schuhe. Künftig müssen Hersteller auch die Sammlung und Verwertung von Alttextilien finanzieren. Die Regelung schafft zugleich Anreize für langlebige und recyclingfähige Produkte. Deutschland muss die Vorgaben in nationales Recht umsetzen; das entsprechende EPR-System muss bis April 2028 eingerichtet sein.
Verpackungsrecht novelliert: Zusätzliche Mittel für die kommunale Bioabfallsammlung
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) können dafür von den dualen Systemen bundesweit insgesamt rund acht Millionen Euro jährlich verlangen – verhandeln müssen die örE dagegen weiterhin, wenn die Systeme ihre Sammelstrukturen mitnutzen.