Cradle-to-Cradle: Weg vom Wegwerfmodell
Über viele Jahrzehnte hinweg dominierte in Europa ein lineares „Wegwerfmodell“, ganz nach dem Motto: produzieren, benutzen, wegwerfen. Bemühungen seitens der EU, dieses Modell in ein nachhaltiges zirkuläres System zu transformieren, setzten in der Vergangenheit zumeist am Ende der Produktionskette an. Seit 2021 nimmt der europäische Aktionsplan Kreislaufwirtschaft 2020 erstmals den gesamten Lebenszyklus eines Produktes in den Blick. Nach dem Cradle-to-Cradle-Prinzip („Von der Wiege zur Wiege“) sollen alle Materialien in einem geschlossenen Kreislauf geführt werden. Die Recyclingfähigkeit von Produkten wird direkt beim Design mitgedacht, so das Ziel. Mit dem Circular Economy Act (CEA) werden die im Aktionsplan formulierten Strategien nun erweitert und in verbindliches Recht umgesetzt. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen sollen dafür sorgen, dass zirkuläres Wirtschaften zum europäischen Standard wird.
Circular Economy Act: Kreislaufwirtschaft ist kein Nischenziel
Der Circular Economy Act schafft einheitliche Regeln für eine Kreislaufwirtschaft in Europa mit dem Ziel, die Kreislaufquote von derzeit rund 12 Prozent auf 24 Prozent bis 2030 zu erhöhen. Um dies zu erreichen, will der CEA verbindliche Recyclingquoten festlegen und die Langlebigkeit sowie Reparierbarkeit von Produkten erhöhen. Darüber hinaus ist eine Stärkung des europäischen Binnenmarkts für Rezyklate vorgesehen. Auch Hersteller sollen zukünftig stärker in die Pflicht genommen werden, beispielsweise durch ein Entsorgungsverbot unverkaufter Konsumgüter. Hinzu kommen verbindliche und einfache Kriterien für kreislauffähige Produkte – insbesondere bei der öffentlichen Beschaffung. Diese macht immerhin 15 Prozent des europäischen Bruttoinlandsprodukts (BIP) aus.
Anlässlich eines Stakeholder-Workshops zu diesem Thema im April 2026 betonte Jessika Roswall, EU-Kommissarin für Umwelt, Wasserresilienz und wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft, auch die politische Bedeutung der geplanten Gesetzgebung: „Die jüngsten globalen Entwicklungen haben deutlich gemacht, wie fragil unsere Abhängigkeit von importierten, endlichen Ressourcen sein kann.“ Diese zeige sich vor allem in steigenden Kosten und Lieferengpässen, so Roswall. „Die Beschleunigung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft ist kein Nischenziel mehr – sie ist eine Notwendigkeit.“
Gemeinsam mit Stéphane Séjourné, Exekutiv-Vizepräsident für Wohlstand und Industriestrategie der Europäischen Union, und Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen Kommission für einen sauberen, gerechten und wettbewerbsfähigen Wandel, bereitet Roswall derzeit den Gesetzesvorschlag zum CEA vor. Der Entwurf soll voraussichtlich im dritten Quartal 2026 veröffentlicht und im nächsten Schritt vom Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament begutachtet werden.
Im Rahmen eines Call for Evidence waren interessierte Personen, Unternehmen und Organisationen weltweit bis November 2025 dazu aufgerufen, ihr Feedback zum geplanten Gesetz einzureichen. Die Rückmeldungen können über das Portal der EU-Kommission „Ihre Meinung zählt“ eingesehen werden.
CEA identifiziert strukturelle Schwachstellen kommunaler Kreislaufwirtschaft
Die im CEA formulierten Ziele und Vorgaben spiegeln die derzeitigen Schwachstellen der Kreislaufwirtschaft wider – auch in Kommunen. Eines der zentralen Probleme betrifft uneinheitliche Abfallregeln. Unterschiedliche Trennsysteme führen immer wieder zu Fehlwürfen, was wiederum die Qualität des sortierten Materials mindert und Recycling erschwert. Für ein zirkuläres Wirtschaften müssen verwertbare Stoffströme in großen und verlässlichen Mengen gebündelt werden.
Doch selbst wenn Recyclingprozesse funktionieren, gibt es laut CEA-Briefing kaum Absatzmöglichkeiten für die daraus gewonnenen Rohstoffe. Da Primärressourcen nach wie vor preiswerter gehandelt werden und vergleichbare Qualitätsstandards fehlen, sind Rezyklate strukturell benachteiligt. Das wirkt sich auch auf Kommunen aus: Die von ihnen beauftragten Entsorger tragen die Kosten für Sammlung und Sortierung, erzielen im Gegenzug aber kaum kostendeckende Erlöse aus dem Handel mit Rezyklaten – ein Defizit, das sich letztlich in den kommunalen Abfallgebühren niederschlägt. Hinzu kommt, dass standardisierte Daten zur Recyclingfähigkeit und Materialzusammensetzung von Konsumgütern fehlen. Das erschwert kommunale Ausschreibungen für Sortierleistungen ebenso wie belastbare Mengenprognosen. Abhilfe könnte hier der digitale Produktpass schaffen.
Nicht zuletzt führt eine ineffiziente Sammlung und Sortierung vielerorts dazu, dass Rohstoffpotenziale schlichtweg verschenkt werden. Besonders deutlich zeigt sich das beim Elektroschrott (WEEE). Zwar gehört diese Fraktion zu den am schnellsten wachsenden Abfallströmen, doch die Sammelquote in der EU bleibt laut der Europäischen Umweltagentur (EEA) und dem Europäischen Parlament mit 40 Prozent weit hinter den Möglichkeiten zurück.
Was der Circular Economy Act für Kommunen bedeutet
Anfang Juni 2026 beschloss das Bundeskabinett ein Aktionsprogramm, das explizit auch die öffentliche Beschaffung adressiert. Interessant für Kommunen sind dabei vor allem zwei Vorhaben: Zum einen soll ein Leitfaden erarbeitet werden, der rechtssichere Ausschreibungen für gebrauchte und aufgearbeitete Produkte ermöglicht – konkret für Möbel und IT-Geräte, zwei Produktgruppen, die Kommunen regelmäßig in größerem Umfang beschaffen. Zum anderen wird das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) weiterentwickelt: Künftig sollen Anforderungen an den Lebenszyklus und Recyclingfähigkeit stärker in die Planung öffentlicher Gebäude einfließen.
Auch wenn diese Strategie bereits in die richtige Richtung geht, löst sie die kommunalen Herausforderungen – wie fehlende Absatzmöglichkeiten für Rezyklate, uneinheitliche Abfallregelungen und Trennsysteme sowie fehlende standardisierte Daten – nicht. Hier soll der CEA den notwendigen Rechtsrahmen für eine verbindliche und wirtschaftlich tragfähige Ausgestaltung zirkulärer Prozesse schaffen.