Lexikon
Öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger örE
Ein öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, kurz örE, ist die Stelle, die nach Landesrecht für die kommunale
Abfallentsorgung zuständig ist. Das können etwa Landkreise oder kreisfreie Städte sein. Abfälle aus privaten
Haushalten müssen dem örE grundsätzlich überlassen werden, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Der örE sorgt dafür, dass die ihm überlassenen Abfälle verwertet oder beseitigt werden, und organisiert dafür etwa Restmüll- und Biotonnen, Wertstoffhöfe oder die Sperrmüllabfuhr. Er kann diese Aufgaben selbst übernehmen oder private Unternehmen beauftragen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Entsorgung bleibt jedoch beim öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.