Hoheitliche Aufgaben
Hoheitliche Aufgaben sind Aufgaben, die dem Staat bzw. einem Träger öffentlicher Verwaltung aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften obliegen und bei deren Wahrnehmung hoheitliche Befugnisse ausgeübt werden können. Dabei handelt die öffentliche Stelle nicht wie ein privates Unternehmen, sondern nimmt öffentliche Aufgaben unter Ausübung der ihr gesetzlich eingeräumten Befugnisse wahr. Beispiele sind der Erlass von Verwaltungsakten, ordnungsrechtliche Maßnahmen sowie im kommunalen Bereich der Erlass von Satzungen im Rahmen der kommunalen Rechtsetzungshoheit. Auch in Bereichen der kommunalen Daseinsvorsorge können hoheitliche Aufgaben eine Rolle spielen. Private Unternehmen können in deren Erfüllung einbezogen werden, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Für Kommunen ist die Abgrenzung zwischen hoheitlichen und anderen Tätigkeiten unter anderem wichtig, wenn sie Leistungen selbst erbringen oder mit privaten Unternehmen zusammenarbeiten.